Lebenshilfe: Medikamententests dürfen nur mit Einwilligung der Patienten möglich sein!
Im Bundestag wird demnächst über ein neues Arzneimittelgesetz beraten, vorgeschlagen sind auch Änderungen der Bestimmungen für Medikamententests. „Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden“, fordert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Der Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes sieht nach Informationen der Lebenshilfe vor, dass Medikamententests an Menschen mit Demenz möglich sind, wenn die Patienten in gesunden Tagen eine Patientenverfügung errichtet haben. Die Patientenverfügung müsse dafür vorsehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Forschung möglich sein soll, obwohl der Patient dann wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in die Tests einwilligen kann und auch selbst keinen Nutzen davon hat. Ulla Schmidt: „Die Lebenshilfe besteht auf einem wirksamen Patientenschutz. Dazu gehört eine ärztliche Aufklärung zu möglichen Studien vor der Patientenverfügung.“ Ein „Persilschein“, den Demenzerkankte ausfüllen und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht, genüge diesen Anforderungen nicht. Bei Menschen, die zum Beispiel wegen einer geistigen Behinderung den Test und seine Risiken nicht verstehen und daher nicht selbst einwilligen können, ist ein Verbot bestimmter Forschung weiter vorgesehen. Das begrüßt die Lebenshilfe. Diese Menschen dürfen nur dann an solchen Tests teilnehmen, wenn sie selbst einen Nutzen davon haben. Verboten bleiben sollen dagegen Tests, von denen nur andere profitieren.Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 20. Mai 2016