Lebenshilfe startet Aufklärung, Protest und Petition zum BTHG und Pflegestärkungsgesetz III

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Pflegestärkungsgesetz (PSG) III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung, befürchtet die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Sie will nun aufklären und protestieren. Sie ruft außerdem auf, eine Petition zu den Gesetzesentwürfen zu unterschreiben. Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Schmidt, teilt dazu mit: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“ Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. Die Lebenshilfe fordert daher, dass Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof müsse aufhören. Ebenso dürfe der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde sei zu hoch.  Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führe zu Ausgrenzung statt Teilhabe. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit werde, drohe vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause, so der Fachverband.  Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen aus Sicht der Lebenshilfe auch nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie hätten ein Recht auf ein Sparbuch.


Quelle: Presseinformation der Bundesverinigung Lebenshilfe vom 7. Juli 2016