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Lockerung der Besuchsregeln in NRW wird begrüßt

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) zeigt sich über die zuletzt in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Lockerungen bei den Besuchsregeln für Pflegeheime erfreut. Die Zustände waren aus Sicht von Pflegebedürftigen und Angehörigen nicht mehr länger haltbar.

Die Gesundheitsminister der Länder fordern in einer Resolution vom 18. Juni 2020 alle Leitungen von Pflegeeinrichtungen auf, in ihren Besuchskonzepten den Infektionsschutz zu wahren und gleichzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen. Aufgrund des aktuell geringen Infektionsgeschehens erwarte man nun, dass die Spielräume für mehr Besuche ausgeschöpft würden. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 19. Juni eine Allgemeinverfügung mit entsprechenden Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt den Vorstoß von Nordrhein-Westfalen und fordert alle anderen Bundesländer auf, dem guten Beispiel zu folgen.

Bis heute beklagen immer noch 70 Prozent der Anrufer beim BIVA-Beratungstelefon unerträgliche Besuchssituationen, da nach den ersten Lockerungen oftmals keine bedarfsgerechten Besuche möglich waren. „Die bisherigen Lösungen haben keine Balance von Schutz vor Infektion, seelischer Gesundheit und Selbstbestimmtheit des Einzelnen ermöglicht“, sagt BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger. Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich bereits seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 sowohl für das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Teilhabe als auch für ausreichenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ein.

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 19. Juni 2020 eine neue Allgemeinverfügung, die konkrete Anforderungen an die Besuchskonzepte der Pflegeeinrichtungen stellt. Hierin wird unter anderem festgelegt, dass Besuche täglich möglich sein müssen und dass mit Mund-Nase-Bedeckung und Händedesinfektion auch körperliche Berührungen erlaubt sind. Ab dem 1. Juli sind Besuche auf den Bewohnerzimmern zuzulassen – und zwar vertraulich, also ohne Begleitperson. „Die übrigen Bundesländer müssen nun zeitnah diesem guten Beispiel folgen“, fordert Stegger.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.


Quelle: Pressemitteilung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) vom 22.6.2020