Lotto spielen für die Wohlfahrtsverbände?

01.04.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

Das Wohlfahrtsgesetz in Niedersachsen darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für private Pflegeanbieter führen

Nach jahrelangem Ringen um mehr Klarheit beim Einsatz von Lottomitteln wird das niedersächsische Landeskabinett nun einen Gesetzentwurf in die Landtagsberatung geben, der die Verwendung dieser Gelder zugunsten der Wohlfahrtsverbände regeln soll. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) fordert in diesem Zusammenhang, dass die Summe von immerhin circa 20 Millionen Euro keinesfalls dazu verwendet werden darf, die Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände zu subventionieren und deren Bilanzen zu verbessern. „Das Gesetz muss gewährleisten, dass die Verwendung der Lottomittel eindeutig festgelegt wird und nicht zum Nachteil der privat-gewerblichen Pflegeeinrichtungen erfolgt“, so Karim Amer, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen. „Es darf nicht zu einer staatlich geförderten Wettbewerbsverzerrung kommen.“ Die Gesetzesinitiative geht auf eine Beanstandung des Landesrechnungshofes zurück, der die bisherige unklare Verwendung der Lottomittel moniert hatte. Der bpa begrüßt, dass die Forderung des Landesrechnungshofes nun von der Landesregierung aufgegriffen wird und in ein neues Gesetz münden soll. Allerdings muss dabei – auch für die Öffentlichkeit erkennbar – sichergestellt werden, dass eine Verwendung von Lottogeldern für die Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände ausgeschlossen ist. „Die Verwendung von Lottogeldern in der Pflege wäre ein Missbrauch, denn die Leistungen werden vor allem durch die Pflegeversicherung finanziert, und Subventionen wären gegenzurechnen. Zudem würde ein eklatanter Verstoß gegen den wettbewerblichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen. Solange garantiert werden kann, dass die Wohlfahrtsverbände die Lottomillionen nicht zweckentfremden, haben wir nichts gegen ein Wohlfahrtsgesetz“, ergänzt Henning Steinhoff, Leiter der bpa Landesgeschäftsstelle in Hannover. Der bpa erwartet nun, dass die anstehenden Landtagsberatungen über ein Wohlfahrtsgesetz unter den Vorgaben von Transparenz und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung geführt werden. „Wir halten es für unabdingbar, dass das Wohlfahrtsgesetz klar und genau vorgibt, für welche Aufgaben die Lottomillionen verwendet werden dürfen“, ergänzt Amer.

Hintergrund

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, , die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca. 18.900 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 14.03.2014