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LSVD: Gesellschaftliche Normalität von Regenbogenfamilien anerkennen
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erneuert seine Forderung nach Öffnung der Ehe, gerichtet ist sie an den Gesetzgeber. Anlass ist eine nun bekannt gewordene Entscheidung des Münchner Amtsgerichts zur gemeinsamen Wahrnehmung der Vormundschaft durch eingetragene Lebenspartnerinnen.
Gerichte, wie das Münchner Gericht, das den beiden Pflegemüttern die rechtliche Sorge für das Kind übertragen hat, erkennen die gesellschaftliche Normalität von Regenbogenfamilien an, so der LVSD. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verweise darauf, dass behütete Verhältnissen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern wie die einer Ehe.
Es sei unwürdig, wenn sich Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die Achtung der Grundrechte für ihre Familien stets aufs Neue gerichtlich erkämpfen müssen. Der Gesetzgeber solle die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden.
Während eingetragene Lebenspartner bereits in vielen Fällen die soziale Elternrolle auch für Pflegekinder übernehmen, werde das Sorgerecht in allen bedeutenderen Fragen – etwa bei der Wahl der Schulform oder notwendigen medizinischen Behandlungen – vom Vormund ausgeübt.
Im Fall, der in München entschieden wurde, war es ausdrücklicher Wunsch des Kindes, dass seine beiden Pflegemütter für ihn Entscheidungen treffen können, teilt der LSVD mit. Das Kind habe bereits seit acht Jahren bei den Pflegemüttern gelebt; die Vormundschaft hatte bislang ein katholischer Verein.