LWL verabschiedet ersten Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die Abgeordneten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) haben den ersten "Aktionsplan Inklusion" für den LWL nach Diskussion mit Verbänden, Experten und Betroffenen einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen. Der LWL-Aktionsplan Inklusion ist ein Arbeitsprogramm nach den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, hieß es im LWL-Landschaftsausschuss in Münster am Montag (5.5.), gleichzeitig Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
In den politischen Gremien des LWL werde zukünftig in jährlichen Fortschrittsberichten über die LWL-Aktivitäten zur Inklusion und den Fortgang auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft berichtet. Die Anregungen und Veränderungsvorschläge aus einer Anhörung der Betroffenenverbände würden diskutiert und bei der Fortschreibung des Aktionsplans entsprechend berücksichtigt. "Dieser Beschluss dient insgesamt der Umsetzung des politischen Willens, wie er in der UN- Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck kommt", so der Ausschussvorsitzende Dieter Gebhard. "Inklusives Leben ist in vielen Lebensbereichen noch lange nicht umgesetzt. Dieser erste LWL-Aktionsplan Inklusion zeigt, welche Position wir in unseren Einrichtungen einnehmen und wie sich unsere Arbeit in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird." "Bei der Inklusion sehe ich den LWL bereits seit Jahren auf einem guten Weg", so die Vorsitzende der CDU-Fraktion Eva Irrgang. "Der heute verabschiedete Inklusionsplan macht die Fahrtstrecke schneller. Aber Inklusion lässt sich nicht mit der Brechstange umsetzen. Die rot-grüne Landesregierung hat leider auf dem wichtigen Gebiet der Schulpolitik ihre Rechnung ohne die Betroffenen gemacht." "Mit dem Aktionsplan werden wir den LWL auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft eng und wenn nötig auch kritisch begleiten", sagte SPD-Fraktionschef Holm Sternbacher. "Für die SPD-Fraktion war wichtig, dass Betroffene als Experten in eigener Sache gehört und ihre Erfahrungen mit eingebracht werden. Als gutes Beispiel sei hier der Neubau des LWL-Museums für Kunst- und Kultur in Münster genannt." Grünen-Fraktionssprecherin Martina Müller: "Für uns Grüne ging Sorgfältigkeit vor Schnelligkeit. Die breit angelegte Diskussion hat sich gelohnt. Viele Ergänzungen wurden eingearbeitet. Die Verbändeanhörung war dabei absolut sinnvoll, die Anregungen werden nun bis zur ersten Überarbeitung parlamentarisch beraten." Stephen Paul, Fraktionsvorsitzender der FDP/FW-Fraktion: "Mit dem Aktionsplan setzt sich der LWL nur solche Ziele, die in den nächsten Jahren auch tatsächlich erreichbar und bezahlbar sind. Dieser realistische Maßnahmenkatalog bringt Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe als manche ideologischen Wolkenkuckucksheime." "Wir begrüßen es, dass der LWL einen Aktionsplan zum Thema Inklusion verabschiedet hat", erklärte die Fraktionssprecherin der Linken Barbara Schmidt. "Wir sind aber nicht damit einverstanden, dass die Beratungen mit den Behindertenverbände und -organisationen keinerlei Auswirkungen auf den Inklusionsplan haben. Falsch finden wir insbesondere den Kostenvorbehalt, unter den der Plan gestellt wird. Ein solches Vorgehen degradiert die Beratungen zu einer Alibiveranstaltung." Erfreulich sei zwar, dass im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in Berlin stehe, dass die Kommunen mit einem Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Behindertenhilfe entlastet werden sollen, sagte LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch. Diese Entlastung müsse nun schnell, spätestens im Jahr 2017, auch bei den Kommunen ankommen. Kirsch: "Wir können nur die Schritte zur Inklusion gehen, die wir auch finanzieren können. Alle Ziele, Maßnahmen und Projekte, die im LWL-Aktionsplan aufgeführt sind, stehen - wie der Aktionsplan der Landesregierung - unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ohne finanziellen Ausgleich können wir zusätzliche Aufgaben nicht bewältigen."

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 05.05.2014
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