Massive Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe benachteiligen Alleinerziehende
Die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, über die heute der Rechtsauschuss des Bundestags in einer Anhörung berät, würden überproportional zu Lasten von Frauen und besonders Alleinerziehenden gehen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund (djb) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) fordern den Gesetzgeber auf, von den geplanten Einschnitten Abstand zu nehmen. "Bald werden noch mehr Alleinerziehende aus Sorge um entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten davon absehen, eigene Rechte bei Gericht durchzusetzen oder sich adäquat gegen Forderungen des finanziell stärkeren Partners zu verteidigen", befürchtet Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt. Brigitte Meyer-Wehage, Direktorin des Amtsgerichts Brake und Vorsitzende der Kommission, die im djb für das Familienrecht zuständig ist, stellt klar: "Die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe muss weiterhin gewährleisten, dass es in den familiengerichtlichen Verfahren, wie z.B. Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren, nicht zu einer Ungleichbehandlung der bedürftigen Partei (in der Regel noch immer die Frau) kommt, sondern der Zugang zu den Gerichten - auch unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Kinder - der mittellosen Partei erhalten bleibt und nicht unverhältnismäßig erschwert wird." "Es darf nicht an Kostengründen scheitern, dass sich finanziell ungleich starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können", kritisiert Hannelore Buls, Vorsitzende des deutschen Frauenrats, "eine Zweiklassenjustiz ist nicht akzeptabel." Frauen würden angesichts ihrer im Schnitt geringen Einkünfte diese Änderungen besonders zu spüren bekommen. Die Prozesskostenhilfe ist auch deshalb in dem Bereich des Familienrechts so wichtig, weil hier die Möglichkeit fehlt, das Verfahrenskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. "Die Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe benachteiligen nicht nur Frauen, sondern können auch für den Staat zum Bumerang werde", warnt Carmen Munoz Berz, Bundessprecherin der BAG. "Schließlich kann jeder erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen entlasten." Der Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu erhöhen, den Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern und die Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch werden voraussichtlich 20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe gedrängt. Verbände:Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)
Deutscher Frauenrat e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
Quelle: Pressemitteilung der genannten Verbände vom 13.03.2013
www.vamv.de