Mehr Bücher für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Bundesregierung auf, "Vertrag von Marrakesch" umzusetzen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin fordert die Bundesregierung anlässlich des Welttags des Buches am 23. April auf, den "Vertrag von Marrakesch" umzusetzen. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen aus dem Jahr 2013 sichere Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen den Zugang zu Büchern und kulturellen Werken in barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch. Obwohl die Bundesregierung den Vertrag unterstütze, hat sie ihn noch nicht ratifiziert. Grund dafür sei ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage, wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist. „Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Streit mit der Europäischen Kommission zügig beigelegt wird", fordert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Und auch schon vor Beilegung des Streits solle sie barrierefreie Formate fördern und das deutsche Urheberrecht so anpassen, dass blinden, seh- und lesebehinderten Menschen mehr Bücher zur Verfügung stünden. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben in Deutschland nach Angaben des Institutes für Menschenrechte Zugang zu maximal fünf Prozent aller hierzulande verlegten Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Grund dafür seien Regelungen im deutschen Urheberrecht und die geringen Gewinnaussichten für die Verlage bei der Produktion für kleinste Abnehmerkreise. Der Vertrag von Marrakesch sieht, so das Institut, gesetzliche Regelungen vor, die es möglich machen, Werke ohne Zustimmung der Rechtsinhaber in wahrnehmbare Formate zu überführen. Darüber hinaus enthalte er ein Regelwerk für den Austausch von barrierefreien Werken über Ländergrenzen hinweg. Weitere Informationen: Valentin Aichele (2016): Mehr barrierefreie Bücher. Warum der Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss.  


Quelle: Presseinformation des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 20. April 2016