Mehr Gesundheitsförderung denn je – Bundestag beschließt das Gesetz zur Förderung der Prävention
Am 27.06.2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Das Gesetz sorgt dafür, dass künftig mehr Menschen denn je von qualitätsgesicherten Gesundheitsförderungsangeboten und Präventionsleistungen profitieren. Die Sollausgaben der Krankenkassen für die Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen steigen ab 2014 von derzeit etwa 205 Mio. Euro auf fast 500 Mio. Euro. Dies ist der bislang weitreichendste Ansatz, die Chancen der Menschen zu stärken, in allen Lebensphasen gesund zu sein und gesund zu bleiben. Kitas, Schulen, Seniorenheime, Betriebe oder etwa Sportvereine in den Ländern und den Kommunen sollen künftig von den Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Unterstützung erhalten. Gemeinsam mit den Ländern sollen die Krankrankenkassen gesundheitsförderliche Konzepte entwickeln. Dafür stehen von den Krankenkassen Mittel in Höhe mindestens 280 Mio. Euro bereit. Das ist vier mal mehr als heute. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Gerade in einer Gesellschaft des längeren Lebens werden Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter wichtiger denn je. Wir wollen junge und ältere Menschen gleichermaßen dafür begeistern, möglichst gesund zu leben. Unser Augenmerk ist ganz besonders auf diejenigen gerichtet, die wir mit klassischen Präventionsangeboten der Krankenkassen nicht erreichen. Deshalb setzen wir einen Schwerpunkt auf die Förderung präventiver Angebote in dem Lebensumfeld der Menschen. Also überall dort, wo sie groß werden, betreut werden, lernen oder arbeiten. Auf diesem Weg erreichen wir auch diejenigen, die sozial und gesundheitlich benachteiligt sind. Darüber hinaus wollen wir kleine und mittlere Unternehmen dazu bewegen, gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Betrieben anzubieten. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind leistungsfähiger und tragen so auch direkt zum Erfolg des Unternehmens bei. Das ist für Unternehmen eine sehr gute Investition.“ Bisher richten die gesetzlichen Krankenkassen ihr Augenmerk sehr stark auf individuelle Gesundheitsleistungen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Prävention wird nun mehr der Fokus auf das Lebensumfeld und das soziale Umfeld gelenkt. Damit wird einer sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen entgegengewirkt. Das Gesetz enthält ferner Verbesserungen im Bereich der Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Die bisher im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke bei den U-Untersuchungen wird geschlossen. Künftig sollen alle Krankenkassen die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr übernehmen. Darüber hinaus sollen in den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und in den Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene, dem sogenannten Check-up, Präventionsaspekte stärker berücksichtigt werden. Im Rahmen der Untersuchungen soll regelmäßig auf der Grundlage der individuellen gesundheitlichen Risiken eine Beratung der Versicherten erfolgen, an deren Ende eine ärztliche Empfehlung für eine Präventionsmaßnahme stehen kann. Auch dies wird dazu beitragen, dass die von den Krankenkassen angebotenen Präventionskurse, gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen. Für Versicherte, die Präventions- und Vorsorgeangebote häufig nicht in ihren regulären Tagesablauf integrieren können, wie Beschäftigte in Schichtarbeit und pflegende Angehörige, soll die Inanspruchnahme derartiger Angebote auch in kompakter Form fernab des Alltags, insbesondere in anerkannten Kurorten, erleichtert werden. Um den Anreiz zur Inan-spruchnahme zu stärken, wird die Obergrenze des tägliches Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht. Mit dem Gesetz zur Förderung der Prävention wurden auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. So wird ein Verbot der Bestechlichkeit und Bestechung von Leistungserbringern (Ärzte, Apotheker, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbieter) vorgesehen, das sich auf alle Leistungsbereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt. Außerdem wird ein an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuches (StGB) angelehnter Straftatbestand eingefügt, der an dieses Verbot anknüpft. Demnach werden insbesondere Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Verbote der Patientenzuweisung oder Versorgungsbeteiligung gegen Entgelt unter Strafe gestellt, sofern es sich nicht nur um geringwertige Zuwendungen handelt. Weiterentwickelt werden auch die Regelungen für die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Sie müssen besser zusammenarbeiten, die Berichte, die regelmäßig vorgelegt werden müssen, werden vereinheitlicht. Die zweite Befassung des Bundesrates ist für den 20. September vorgesehen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28.06.2013
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