Mehr Leistungen aus einer Hand in NRW
Der nordrhein-westfälische Landtag hat Ausführungsbestimmungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet und den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) neue Aufgaben in der Eingliederungshilfe übertragen.
Mit dem neuen Ausführungsgesetz werden zukünftig alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen bei den Landschaftsverbänden gebündelt. Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung. Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben.
Quelle: Presseinformationen der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) am 12. Juli 2018