Mehr Menschen mit Behinderung auf den Ersten Arbeitsmarkt

Nur verschwindend wenig Menschen mit Down-Syndrom haben eine Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Trotz Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote, die bisher offensichtlich nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung zeigen. „Das ist fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention kein Ruhmesblatt“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsvizepräsidentin. Damit das anders wird, fordert die Lebenshilfe gemeinsam mit anderen Verbänden, die Menschen mit Down-Syndrom vertreten,  bundesweit flexible Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. in Form von Lohnkostenzuschüssen und einer dauerhaften Begleitung/ Unterstützung am Arbeitsplatz. Solche Leistungen sollten allen Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung stehen. Das würde auch einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft und in Unternehmen bewirken. „Bisher sind Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben kaum sichtbar“, so Ulla Schmidt. Bislang gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung  nur in einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, auch außerhalb der Werkstatt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten; z.B. in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg. Andere Möglichkeiten werden bereits erfolgreich genutzt. So gibt es sogenannte Integrationsfirmen, die sowohl Menschen mit und ohne Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen. Darüber hinaus sind vielerorts Werkstatt-Beschäftigte auf so genannten ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig, wie etwa in der Seniorenhilfe, in Kindergärten, in Cafés oder in Supermärkten. Bereits im März 2009 hatte die Bundesrepublik Deutschland das internationale Abkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, Inklusion – die Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen  gesellschaftlichen Lebens – umzusetzen. „Menschen mit Behinderung brauchen einen Arbeitsplatz, an dem sie gefördert werden, der ihnen Selbstvertrauen gibt und an dem sie Wertschätzung erfahren“, sagt Ulla Schmidt. Die Down-Syndrom-Fachverbände und die Lebenshilfe fordern, dass Wünsche und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen müssen.
Zudem müsse auch die Aufklärung, Beratung und Werbung bei Unternehmen verstärkt werden, argumentieren die Vertreter der Down-Syndrom-Fachverbände. Hier seien Politik und Medien gefordert, gute Beispiele in die Öffentlichkeit zu tragen. Mehr Infos zum Thema  unter:

Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 17.03.2014
www.lebenshilfe.de