Mehr Schutz in grenzüberschreitenden Verfahren des Kindschaftsrechts
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, das Kindeswohl zu stärken. Grenzüberschreitende Verfahren in Fragen der elterlichen Verantwortung sollten weiter vereinfacht und gestrafft werden. Dies sei im Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - (EG) Nr. 2201/2003, sogenannte Brüssel IIa-VO - in vielen Teilen gelungen. In einer Stellungnahme wird jetzt jedoch auch Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Positiv bewertet der Deutsche Verein insbesondere die Neuregelungen zur Durchführung von Rückführungsverfahren innerhalb der EU. Dies sei im Interesse des Kindes, heißt es. Auch die Regeln zur Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten seien positiv. Hier müsse der Anwendungsbereich jedoch deutlicher dargestellt werden, um eine höhere Anwendungssicherheit zu erzielen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Verein auch grundsätzlich die Reformierung der Regeln zur Unterbringung eines Kindes im Ausland. Geplant sei, das bisherige, sehr unübersichtliche und schwer handhabbare Verfahren zu vereinfachen. Der Deutsche Verein macht darauf aufmerksam, dass sich dies in der Praxis allerdings als zu strikt und damit letztlich nicht zielführend erweisen könnte. Vor allem dann, wenn durch zu enge Regeln bisher mögliche und praktikable Wege bei jugendhilferechtlichen Maßnahmen behindert werden. „Mit der geplanten Neufassung der Verordnung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Kindeswohl. Wenn Kinder bereits die Trennung ihrer Eltern verkraften müssen, sollte alles getan werden, um sie nicht unnötig, insbesondere durch lange Verfahrensdauer und Unsicherheit über die Durchsetzbarkeit getroffener Entscheidungen, zu belasten“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Die ausführliche Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-25-16-bruessel-entscheidungen-in-ehesachen.pdfQuelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 21. September 2016