Mehr tun gegen Gewalt an Frauen - Runder Tisch gestartet

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat seine Arbeit aufgenommen. Er gilt als ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey geht es darum, bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt für die betroffenen Frauen konkret etwas zu verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Anja Stahmann, verweis darauf, dass der Schutz vor Gewalt nicht an der Haustür enden dürfe. Die Versorgung mit Frauenhäusern sei zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt müsse dringend weiter ausgebaut werden.

Förderprogramm des Bundes 

Schutz vor Gewalt bieten derzeit bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden. Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein.

Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.  


Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 18. September 2018