Mehr Zeit und Geld für die Pflege: Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz
Die Leistungen für Pflegebedürftige sollen um vier Prozent steigen und besser miteinander kombiniert werden. Das entlastet auch pflegende Angehörige. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht.
Damit Menschen länger zuhause gepflegt werden können, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen angepasst werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub) sollen über ein gemeinsames Budget finanziert werden - und sind so flexibler einsetzbar: Wer beispielsweise nur wenig Kurzzeitpflege braucht, kann dafür mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Pflegetypen Verhinderungspflege: Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, kann eine notwendige Ersatzpflege gewährt werden.Kurzzeitpflege: In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen. Dies kann in Krisensituationen und im Anschluss an eine stationäre Behandlung notwendig werden.
Tagespflege: Wendet sich an Menschen, die tagsüber nicht in ihrer Wohnung versorgt und betreut werden können. Neben einer qualifizierten Pflege und gemeinsamen Mahlzeiten werden Aktivitäten zum Erhalt der Selbständigkeit in einer Tagespflegeeinrichtung angeboten.
Nachtpflege: Ergänzt die häusliche Pflege, die Tagespflege und die Kurzzeitpflege. Das Angebot richtet sich an Menschen, die zum Beispiel unter Schlafstörungen leiden, demenziell erkrankt sind oder die abends nicht alleine sein möchten.
Manchmal kann zusätzliche Tages- oder Nachtpflege notwendig sein. Zukünftig steht sie allen Pflegebedürftigen offen, auch Menschen mit Demenz in der Pflegestufe 0.
Leistungen werden regelmäßig dynamisiert
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Das wurde im Paragraph 30 des SGB-XI festgelegt. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen. Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent.Das sollen Pflegebedürftige ab 1. Januar 2015 erhalten:
Pflegebedürftige im Heim (stationäre Pflege):ab 2015 | zur Zeit | |
Pflegestufe 1 | 1.064 € | 1.023 € |
Pflegestufe 2 | 1.330 € | 1.279 € |
Pflegestufe 3 | 1.612 € | 1.550 € |
als Härtefall anerkannt | 1.995 € | 1.918 € |
ab 2015 | zur Zeit | |
Pflegestufe 1 | 468 € | 450 € |
Pflegestufe 2 | 1144 € | 1100 € |
Pflegestufe 3 | 1612 € | 1550 € |
ab 2015 | zur Zeit | |
Pflegestufe 1 | 244 € | 235 € |
Pflegestufe 2 | 458 € | 440 € |
Pflegestufe 3 | 728 € | 700 € |
Mehr Leistungen für alle
Geplant ist, dass alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfen mindestens 104 Euro im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Darüber hinaus sollen Pflegebedürftige die Hälfte der ambulanten Pflegesachleistungen für Fahr- und Begleitdienste, Einkäufe oder andere, sogenannte niedrigschwellige Angebote, umwandeln können. Damit pflegebedürftige Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können, muss oft die Wohnung entsprechend umgebaut werden. Dafür soll es bis zu 4.000 Euro Zuschuss geben - bisher waren es 2.500 Euro.Mehr Betreuungskräfte in Heimen
Pflegefachkräfte werden in Pflegeheimen von neuen Betreuungskräften unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, die Bewohner bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und beim Lesen zu unterstützen. Damit werden die Fachkräfte in der Pflege entlastet. Geplant ist, die Anzahl der Betreuungskräfte zu erhöhen. Hierzu wird der Betreuungsschlüssel von derzeit 1:24 auf 1:20 verbessert. Somit können künftig 45.000 Betreuungskräfte eingesetzt werden.Beiträge steigen mit Augenmaß
Um die Leistungen in der Pflege zu verbessern, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten steigen: In einem ersten Schritt - ab 2015 - um 0,3 Prozentpunkte. Davon werden 0,2 Prozentpunkte für bessere Leistungen und 0,1 Prozentpunkt für den Pflegevorsorgefonds verwendet. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte auf dann insgesamt 2,55 Prozent steigen.Vorsorgefonds für stabile Beiträge in der Zukunft
Die Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung in diesen Fonds fließen. Der gewählte Zeitraum ergibt sich daraus, dass 1959 bis 1967 deutlich mehr Menschen geboren wurden als davor und danach. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird eine höhere Anzahl Pflegebedürftiger erwartet. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.Neuer Pflegebegriff kommt
Das auf den Weg gebrachte Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Dann soll für die Begutachtung neu definiert werden, ob und wie viele Pflegeleistungen jemand bekommt. Der Expertenbeirat für die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit hat in seinem Bericht 2013 vorgeschlagen, die Zahl der Pflegestufen von drei auf fünf auszuweiten. Damit soll den Bedürfnissen von Demenzkranken besser gerecht werden. Neuer Maßstab soll der Grad der Selbstständigkeit sein. Zurzeit wird das neue Begutachtungsverfahren in zwei Modellprojekten bundesweit erprobt. Anfang 2015 sollen die Ergebnisse der Testphase vorliegen. Dann kann ein neues Pflegegesetz erarbeitet werden.Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28.05.2014