Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Anerkennung
Diakonie und BeB: Zweiter Fonds Heimerziehung notwendig
Die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzen sich seit langem mit Nachdruck dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen. Beim Fonds Heimerziehung sind diese Menschen bisher nicht antragsberechtigt. „Die Diakonie sieht die klare Notwendigkeit zu handeln, denn das ist eine Ungerechtigkeit, die dringend korrigiert werden muss“, verdeutlicht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Auch der BeB ist überzeugt, dass die schwere körperliche und seelische Gewalt und der Missbrauch, die manche Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erfahren haben, schnellstmöglich anerkannt werden müssen: „Unrecht und Leid können nicht ungeschehen gemacht werden. Aber durch ein deutliches Signal spüren die Menschen, dass ihre damalige Situation nicht ohne Antwort bleibt“, sagt der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko. Da eine Öffnung des Fonds Heimerziehung für diesen Personenkreis stets abgelehnt wurde, wird nun seitens des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Errichtung eines eigenen Fonds geplant. Dies scheiterte bislang jedoch an der fehlenden Zustimmung der Bundesländer. Von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die am 26. und 27. November in Mainz stattfindet, erwarten BeB und Diakonie Deutschland, dass die Länder ein deutliches Signal geben und den Weg für diesen Fonds frei machen. Der BeB und die Diakonie Deutschland setzen sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen. Beide Verbände unterstützen Maßnahmen, die dazu führen, dass das geschehene Unrecht aufgearbeitet wird und die Menschen die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Vielfach wenden sich Betroffene an Einrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe und Psychiatrie, die bereits jetzt Beratung und Unterstützung leisten und sich in der Aufarbeitung ihrer Geschichte engagieren.Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. vom 24.11.2014