Menschen mit Behinderungen vor Ort einbeziehen!
Umfassende Teilhabe ist nur möglich, wenn alle Menschen ihr Lebensumfeld selbstbestimmt gemeinsam nutzen und gestalten können.
Berlin - Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. weist anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung darauf hin, dass nur durch den Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraums die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht wird. Zu einem inklusiven Sozialraum gehören neben Barrierefreiheit und Kultursensibilität, Gleichbehandlung, die Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen sowie die Möglichkeit zur umfassenden Teilhabe. „Echte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention heißt, sich selbstbestimmt zu entscheiden, ob man in einer eigenen Wohnung leben will, aber auch der gleichberechtigte Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zu den Regelbildungssystemen“, erläutert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins, und ergänzt: „Ein inklusiver Sozialraum ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.“ Mit einem inklusiven Sozialraum ist ein barrierefreies Lebensumfeld gemeint, dass alle Menschen selbstbestimmt gemeinsam nutzen und gestalten können. Der Auf- und Ausbau von inklusiven Sozialräumen liegt in der Hand der Kommunen. Viele Kommunen haben die Aufgabe der Koordination und Bündelung der Verantwortung unter anderem durch die Erstellung von Aktionsplänen bereits wahrgenommen. Unterstützung erhalten sie durch die, vom Deutschen Verein erarbeiteten Eckpunkte für einen inklusiven Sozialraum. Wichtig sei, Inklusion als Querschnittsaufgabe zu begreifen und kommunale Verwaltungsstrukturen inklusiv auszurichten. Sämtliche Vorhaben und Prozesse auf örtlicher Ebene müssen dazu auf ihre inklusionsfördernden und -hemmenden Aspekte überprüft werden. Für eine solche Prüfung empfiehlt der Deutsche Verein den gemeinsam mit der Montag Stiftung herausgegebenen „Kommunalen Index für Inklusion“, der mit einem umfangreichen Fragenkatalog praxisnah Hilfestellungen gibt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 03.05.2013
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