Missbrauchsbeauftragter: „Kinder werden in Deutschland nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt!“

Statement des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, anlässlich 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention:

„Der 25. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention sollte uns mahnen, den Schutz der Kinder in Deutschland vor sexueller Gewalt noch viel ernster zu nehmen. Das elementare Recht der Kinder auf Schutz vor sexueller Ausbeutung wird weltweit nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Auch in Deutschland findet sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen täglich und mitten unter uns statt, insbesondere in Familien, dem sozialen Umfeld und durch digitale Medien. 13 Millionen Kinder und Jugendliche müssen künftig besser vor Missbrauch geschützt werden. Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt und zum Beispiel der Sport sind in der Pflicht, ihr bisheriges Engagement weiter zu steigern. Die Vermittlung der Kinderrechte ist wichtig, damit Kinder ein Bewusstsein darüber haben, wann ihre Grenzen überschritten werden und was Erwachsene tun dürfen und was nicht. Leider kennt bis heute noch nicht einmal die Hälfte aller Kinder in Deutschland ihre Rechte! Kinder, die um ihre Rechte wissen, können Verletzungen ihrer Rechte besser einordnen und sich leichter Hilfe holen. Wenn wir Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen wollen, brauchen wir einen Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft. Jedes Kind muss das Recht auf Schutz und Fürsorge durch die Gesellschaft haben und als eigenständige Persönlichkeit mit eigener Würde und eigenen Rechten gesehen werden. Die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, denen Kinder ausgesetzt sind, dürfen von Erwachsenen nicht ausgenutzt werden. Viel würde zur Akzeptanz der Kinderrechte – und damit auch zum Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt – beitragen, wenn wir die Kinderrechte endlich in die Verfassung aufnehmen würden. Damit setzt eine Gesellschaft ein klares Signal der Selbstverpflichtung.“

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 19.11.2014