Moderne Sklaverei: Betroffene von Menschenhandel stärken

Zum Internationalen Tag für die Abschaffung der Sklaverei machte das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf aufmerksam, dass Menschenhandel in Deutschland in verschiedenen Branchen wie der Gastronomie, der Fleischverarbeitung, dem Bau, dem Transportgewerbe, der Pflege, im Haushalt oder der Sexindustrie stattfindet. Nach Deutschland geflüchtete Menschen seien aufgrund ihrer knappen Ressourcen, fehlender Sprach- und Rechtskenntnisse sowie ihres unsicheren Aufenthaltsstatus in ihrer Lebenslage besonders verletzlich und damit anfällig für Ausbeutung.

Trotz internationaler Menschenrechtsverträge zum Schutz vor Ausbeutung, und vieler politischer Debatten, die die Rechte der Betroffenen betonen, sähe die Praxis in Deutschland nach wie vor anders aus. Der
Expertenausschuss, der die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel durch Deutschland überprüft, hat 2017 unter anderem kritisiert, dass Behörden Betroffene von Menschenhandel nicht erkennen und diese deshalb keinen Zugang zu ihren Rechten haben. Betroffene können nur selten ihre Ansprüche auf Lohn und Entschädigung durchsetzen. Selbst minderjährige Betroffene erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchsetzung ihrer Rechte nur, wenn sie im Strafverfahren als Zeuginnen oder Zeugen aussagen,, heißt es.

Die zuverlässige Identifizierung der Betroffenen von Menschenhandel ist der Dreh- und Angelpunkt sowohl für die Strafverfolgung der Täter als auch für die Durchsetzung der Betroffenenrechte. Davon hängen gesetzlich verankerte Ansprüche auf Abschiebeschutz, Aufenthalt, Sozialleistungen oder die staatliche Entschädigung ab.

Der Ausschuss empfiehlt eine umfassende nationale Strategie zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels sowie eine unabhängige Berichterstatterstelle. Diese sollte aussagekräftige Informationen über
Menschenhandel in Deutschland erheben, um Aufschluss über das Dunkelfeld, die Wirkung von Behördenhandeln sowie das Zusammenwirken der Akteure zu erhalten."

Heike Rabe (2017): Bekämpfung von Menschenhandel – eine menschenrechtliche Zwischenbilanz. Handlungsfelder für die kommende Legislatur (Information Nr. 8)  (PDF-Dokument)


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 1. Dezember 2017