Monitoring-Stelle fordert Auflösung der "Sonderwelten" für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen forderte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die neue Bundesregierung auf, die geplante Reform des Teilhaberechtes strikt an der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auszurichten. Sie begrüßte zugleich, dass der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Abkehr vom Fürsorgerecht im Koalitionsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt worden sei. "Jetzt müssen auch Taten folgen. Das neue Teilhaberecht muss zudem zum Ziel haben, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen in Deutschland abzubauen und Alternativen dazu aufzubauen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in Berlin. Die bestehenden Regelungen mit stigmatisierenden, absondernden und benachteiligenden Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen sollten deshalb durch allgemeine, offene, dem Prinzip der Inklusion verbundene Regelungen ersetzt werden. "Es geht um nichts weniger als um die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderwelten in Deutschland", so Aichele. "Nur wenn sich die neue Bundesregierung gegen die zum Teil auch wirtschaftlichen Einzelinteressen von Einrichtungen, Trägern und Berufsgruppen stemmt, kann die Auflösung dieser anachronistischen Sonderwelten gelingen."

Der Menschenrechtsexperte forderte zudem, Teilhabeleistungen wie zu Ausbildung und Arbeit einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren. Die bisherige Regelung benachteilige Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen. "Gerade weil der Bund im Koalitionsvertrag seine Zusage über eine Finanzierungsbeteiligung erneuert hat, steht er nun in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen hier keine Benachteiligung erfahren", betonte Aichele.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Quelle: Pressemitteilung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention vom 02.12.2013