Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen: 6 Bundesländer noch ohne Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK

Berlin - Anlässlich des 4. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März würdigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Anstrengungen von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention. "Die bis heute geleisteten Anstrengungen in Bund und Ländern sowie die Bemühungen von nichtstaatlichen Akteuren, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Politik und Verwaltung zu verankern, sind positiv zu würdigen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Mittlerweile gebe es auf Bundesebene und in zehn Bundesländern Aktions- und Maßnahmenpläne. Zugleich kritisiert Aichele, dass sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein) bisher keine Umsetzungsstrategie in Kraft gesetzt hätten. Das sei ein echtes Manko. "Für die Umsetzung der Konvention ist es entscheidend, welche konkreten Verbesserungen sich für die Menschen vor Ort ergeben", mahnt Aichele. Hier seien in den letzten vier Jahren große Probleme beispielsweise in den Bereichen inklusive Bildung, Schutz vor Gewalt, politische Mitwirkung, Barrierefreiheit, gesundheitliche Versorgung erkennbar geworden. "Ohne ein ambitioniertes planerisches und koordiniertes Vorgehen der Regierungen in Bund und Ländern sowie die Koordination der beiden Ebenen ist eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention kaum vorstellbar", resümiert Aichele. Übersicht der Monitoring-Stelle:
Stand Aktionspläne/Maßnahmenpläne in Bund und Ländern (März 2013) Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Quelle: Pressemitteilung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention vom 26.03.2013