Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Rechte behinderter Menschen brauchen mehr politische Aufmerksamkeit

Berlin - Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zieht die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eine gemischte Bilanz. "Trotz erkennbarer Dynamik im Feld der Inklusion ist die politische Aufmerksamkeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland noch viel zu gering", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März. "Heute wird zwar die Größe der Aufgabenstellung besser erkannt – und das ist ein Fortschritt, jedoch sind zahlreiche Fragen offen und strukturelle Umsetzungserfolge lassen auf sich warten", so Aichele. "Die Gewährleistung der Rechte behinderter Menschen braucht mehr politische Tatkraft und das Umsetzungstempo im Politikfeld Inklusion muss unbedingt erhöht werden."

Die Monitoring-Stelle bemängelt zudem, dass viele Vorgaben aus der Konvention bislang von Politik und Staat nicht angemessen aufgegriffen worden seien. Die Umsetzung von Verpflichtungen beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, effektiven Rechtsschutz, unterstützende Entscheidungsfindung oder die Rechte von Menschen in der Psychiatrie stünde nicht prioritär auf der politischen Agenda und wichtige Schlüsselprojekte wie die umstrittene Eingliederungshilfe seien trotz seit langem benachteiligender Wirkung nicht vorangebracht worden. In vielen Feldern fehlten überdies immer noch wirksame und überprüfbare Umsetzungspläne. Hier seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und damit die Auflösung von Umsetzungsblockaden in vielen Feldern dringend geboten.

Zu diesen Punkten hat die Monitoring-Stelle jüngst im Rahmen des UN-Staatenprüfungsverfahrens eine Stellungnahme an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingereicht. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen des Verfahrens Antworten auf die von uns angesprochenen Punkte gibt und damit die Grundlage für eine bessere Umsetzung der Konvention in Deutschland legt", führte Aichele aus.

Die Monitoring-Stelle wird zudem im August einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht in Genf einreichen. In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe "aktuell" stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.

Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.


Quelle: Pressemitteilung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention vom 25.03.2014