Mutter-/Vater-Kind-Kuren - positiver Effekt verpufft mit der Zeit
Während 62 Prozent der Teilnehmer einer Mutter-/Vater-Kind-Kur (MVKK) unmittelbar nach der Maßnahme ihren Gesundheitszustand als "gut" bis "sehr gut" bewerten, waren es ein bis zwei Jahre später nur noch 20 Prozent. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der hkk-Krankenkasse, in der hkk-versicherte Mütter zu ihren Erfahrungen mit ihrer MVKK befragt wurden.
Studienleiter Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG): "Um das zu ändern, muss nach der Kur sichergestellt werden, dass der positive Effekt nicht verpufft." Susanne Driebe, Expertin für Kuren und Reha von der hkk Krankenkasse: "Mütter sollten schon während der Kur in den Einrichtungen Anregungen sowie Hilfestellungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Gelernten in ihren Alltag erhalten."
Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg ist außerdem, so Braun, neben der Änderung des eigenen Verhaltens, auch den Partner in den Prozess mit einzubeziehen. Viele Mütter wünschen sich mehr Unterstützung durch ihren Partner, erläutert Braun, der zusätzlich Einzelinterviews in sechs Kureinrichtungen in Deutschland geführt hat. "Ihnen ist es sehr wichtig, dass der Partner das Gelernte wahrnimmt, versteht und mitträgt. Nur so kann eine positive Veränderung langfristig etabliert werden", sagt Braun.
Darüber hinaus sei es notwendig, dass Arbeitgeber mehr flexible Arbeitszeitmodelle für Mütter anbieten. Überfällig sei auch, den für eine Bevölkerungsgruppe einzigartig im Artikel 6 des Grundgesetzes verankerten "Anspruch" von Müttern "auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" endlich mit Leben zu füllen. Dazu gelte es unter anderem, flächendeckend für die spezifischen Situationen und Bedarfe von Müttern und Familien geeignete Unterstützungsangebote um- und aufzubauen.
Familiäre Belastungen sind häufigster Beweggrund
Wie wichtig die Beteiligung der Väter im Familienalltag ist, lasse sich auch aus dem häufigsten Beweggrund für eine Kurteilnahme ablesen: 81 Prozent gaben familiäre Belastungen als Grund an, weshalb sie eine MVKK beantragten. Gesundheitliche Beschwerden nannten 79 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgt die Arbeitsbelastung (46 Prozent). Unter erwerbstätigen Müttern (74 Prozent aller Studienteilnehmerinnen) liegt dieser Anteil jedoch bei rund 58 Prozent.
Braun: "Berufstätige Mütter leiden stark unter ständigem Zeitdruck, bedingt durch Doppel- und Dreifachbelastungen im Alltag." Das wirkt sich schnell negativ auf die Gesundheit der Mütter und ihrer Familien aus."
Positive Entwicklung bei der Bewilligungspraxis
Um dem vorzubeugen, sei es notwendig, hochbelastete und gesundheitsgefährdete Mütter und auch Väter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. Dafür wurde im Jahr 2012 die Begutachtungsrichtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" überarbeitet. So konnten eine einheitliche Rechtsauslegung und sachgerechte Anwendung bei den Krankenkassen und ihren Sachbearbeitern sichergestellt werden, teil die hkk mit. In der Folge wurden 85 Prozent der Kuranträge 2015 direkt mit der Antragstellung bewilligt. Das sei eine Steigerung um 17 Prozentpunkte gegenüber den Studienergebnissen der hkk zur MVKK aus dem Jahr 2009.
Sieben von zehn Müttern zufrieden mit der Kur
Dass eine Kurteilnahme grundsätzlich ein Erfolg ist, zeigt die hohe Zufriedenheit mit der Maßnahme. Drei Viertel der Mütter waren "zufrieden" bis "sehr zufrieden" mit der Kur. Dabei sei die Bewertung stark abhängig vom Grad der Verbesserung des Gesundheitszustandes während des Aufenthalts. Darüber hinaus tragen erfolgreiche Techniken zur Stressbewältigung und Konfliktvermeidung in der Beziehung zum Kind besonders zur Zufriedenheit der Mütter bei.
Positive Effekte auf die Gesundheit
Bei vielen Müttern reduzierten sich Erschöpfungssymptome im Verlauf der Kur. Ebenso sank nach der Kur die Anzahl von Arztkontakten sowie die Häufigkeit von Medikamentengebrauch und physikalischen Therapien. Den größten Nutzen hatten dabei jene, die vorher viele Medikamente genommen hatten.
Quelle: Presseinformation der hkk Krankenkasse vom 11. August 2017