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Nach Zustimmung des Bundesrats: Betreuungswesen wird reformiert

Gut Ding will Weile haben: Nach langjährigen Verhandlungen hat nach dem Bundestag nun auch die Länderkammer einer Reform des Betreuungsrechts zugestimmt. Eingriffe durch die Betreuungsperson sollen nur noch erfolgen, wenn sie unbedingt erforderlich erscheinen - im Zentrum stehen hierbei die Wünsche der Betroffenen.

Die Reform des Betreuungsrecht tritt mit dem Ziel an, Selbstbestimmung zu stärken und Qualität zu verbessern. Sie wurde sorgfältig vorbereitet: wissenschaftliche Studien wurden eingeholt und ein breiter Diskussionsprozess mit Praxis, Fachexpertise, Wissenschaft und vor allem den Betroffenen selbst geführt. Auf Basis der dabei erarbeiteten Melange aus Wünschen, Wollen, Wissen, Interessen und Expertisen sind Regelungen für ein solides, modernes und strukturiertes Betreuungsrecht entstanden. Zum 1. Januar 2023 wird das Gesetz nun in Kraft treten.

Der Deutsche Verein begrüßt die Stärkung der Position der betroffenen und vulnerablen Personen im betreuungsrechtlichen Verfahren. Dafür müssen Einbindung, geeignete Information und Barrierefreiheit sichergestellt werden. Ganz im Sinne der Behindertenrechtskonvention verdeutlichen die reformierten Regelungen, dass die Aufgabe rechtlicher Betreuung darin besteht, die Gestaltung der Lebensbedingungen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen vor allem durch Unterstützung zu ermöglichen und nur soweit erforderlich durch Stellvertretung. Das Gesetz macht die Wünsche der Betroffenen zum Maßstab betreuerischer Qualität und zum Eignungskriterium. Die Vorrangigkeit „anderer Hilfen“ und das Verhältnis von sozialer zu betreuungsrechtlicher Unterstützung sind nun pointiert geregelt. Das Gesetz stellt so den Grundsatz des möglichst geringfügigen Eingriffs und der Vermeidung einschränkender Maßnahmen heraus.

Es ist nun an der Zeit, die Reform mit Leben zu füllen und ihre Umsetzung umfassend vorzubereiten. Nur mit der entsprechenden Haltung, dem Willen der beteiligten Akteure und ausreichenden Ressourcen können Selbstbestimmung und Qualität in der rechtlichen Betreuung und damit die Ziele der Reform erreicht werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. In Kooperation mit dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wird sich der Deutsche Verein am 20. November 2021 im Rahmen seines Fachtags Betreuungsrecht 2021 mit Möglichkeiten, Visionen und Maßnahmen zur Umsetzung der Reform befassen.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge vom 1.4.2021