Nachdrücklicher Verbändeappell: Geplante Reformen sind inakzeptabel
Es bleibt beim Schulterschluss für die Nachbesserung eines der größten Reformvorhaben für Menschen mit Behinderung. Aber auch die im Pflegestärkungsgesetz III geplanten Regelungen für Menschen mit Behinderung sind so nicht akzeptabel, heißt es einmütig aus einem breiten Verbändebündnis aus Deutschem Behindertenrat, Fachverbänden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Es hat daher seine Forderungen zu Nachbesserungen erneuert. Die Abgeordneten des Bundestages dürfen das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode nicht in der vorliegenden Form beschließen, sondern müssen wichtige Punkte nachbessern", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland vor gestrigen Beratungen des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag.Das Verbändebündnis sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, doch die negativen Aspekte würden überwiegen, heißt es in einer Erklärung. Das Verbändebündnis sieht im geplanten Bundesteilhabegesetz vor allem die Gefahr von Leistungseinschränkungen und weiteren möglichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Inakzeptabel seien vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögenseinsatzes bei Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen, die Regelungen zur Verknüpfung von Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen sowie schlechte Rahmenbedingungen für Leistungsanbieter.
„Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen", so Mascher.
Zum aktualisierten Aufruf des Verbändebündnisses zu den Gesetzentwürfen von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III nach den Erstberatungen in Bundestag und Bundesrat
Quelle: Presseinformation des Deutschen Behindertenrates vom 18. Oktober 2016