Neue Gehaltsrichtlinien ab 1.3.2015
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2014 für alle Mitarbeitenden der Diakonie Deutschland, ausgenommen die Ärztinnen und Ärzte, Entgelterhöhungen um 2,7 % beschlossen.
Für die Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation und Jugendhilfe sowie für Ambulante Dienste und Beratungsstellen treten die Erhöhungen ab dem 1. Juni 2015 in Kraft, für die übrigen Einrichtungen bereits ab dem 1. März 2015. Komplexeinrichtungen, die beiden Kategorien zugeordnet werden können, können vom Beginn des Inkrafttretens der Erhöhungen durch Dienstvereinbarung abweichen. Auch dort müssen die Erhöhungen jedoch spätestens zum 1. Juni 2015 in Kraft treten. Das Rundschreiben mit den neuen Tabellen wurde am 15.01.2015 veröffentlicht. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland enthalten bereits die neuen Tabellen. ARK-Rundschreiben mit den neuen TabellenQuelle: Newsletter der Diakonie Deutschland vom 27.01.2015