Neue Schlichtungsstelle für Streitfälle in der Pflege
BMFSFJ: Teilnahme an außergerichtlicher Streitbeilegung ist für Pflegeeinrichtungen grundsätzlich freiwillig
Seit Anfang April 2016 gibt es eine neue Verbraucherschlichtungsstelle. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun die Möglichkeit, sich bei Rechtsstreitigkeiten in der Pflege an an das "Zentrum für Schlichtung e.V." mit Sitz in Kehl zu wenden. Das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern, auch die Gerichte anzurufen, bleibt durch die neue Verbraucherschlichtungsstelle unberührt. Die außergerichtliche Streitbeilegung kann in Fällen von Streitigkeiten aus Verträgen in Anspruch genommen werden, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen. Das ist aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) zu hören. Erfasst werden danach Verträge, in denen ein Unternehmer an einen Verbraucher oder eine Verbraucherin Wohnraum vermietet und sich zugleich zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet. Das ist zum Beispiel bei einem Vertrag eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegeheim der Fall. „Wichtig ist, dass sich die Pflegeeinrichtungen dem Verfahren jetzt öffnen. Das ist auch ein Zeichen für Transparenz und Qualität in der Pflege.", betont BMFSFJ-Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek. Die Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung sei für die Pflegeeinrichtungen grundsätzlich freiwillig. Aufgrund einer Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes müsse aber der Unternehmer den Verbraucher nunmehr bei Vertragsabschlüssen seit dem 1. April 2016 im Vertrag darüber in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Grundlage der Arbeit der neuen Schlichtungsstelle ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Informationen zum Zentrum für Schlichtung e.V. unter www.verbraucher-schlichter.deQuelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21. Apil 2016