Neue Weiterbildung für Mitarbeiter der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg

Sozialministerin Katrin Altpeter will Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe im Land dabei unterstützen, sich für die im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einhergehenden Anforderungen weiter zu qualifizieren.

Deshalb stellt sie 300.000 Euro für die Entwicklung und Durchführung entsprechender Weiterbildungsangebote zur Verfügung. „Eine inklusive Gesellschaft erreichen wir nur mit der Unterstützung derjenigen, die tagtäglich mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Die Perspektive einer inklusiven Gesellschaft und die Umwandlung des bestehenden Versorgungssystems für Menschen mit Behinderungen bringen für sie neue berufliche Herausforderungen mit sich. Mit dem neuen Weiterbildungsangebot unterstützen wir sie dabei, diese zu meistern“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter am Donnerstag (6. März) in Stuttgart. Durchgeführt wird das auf eineinhalb Jahre angelegte Projekt von der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Die Ministerin wies darauf hin, dass es auch Ziel des Projekts ist, landeseinheitliche Standards für Fort- und Weiterbildungen zur Inklusion zu erarbeiten. Die Entscheidung für die Förderung traf Ministerin Altpeter mit Blick auf die Empfehlungen des im Dezember 2012 veröffentlichten „Impulspapier Inklusion“. Das Papier ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses zur Zukunft der Hilfe für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg (dem nach dem Ort der Auftaktveranstaltung bezeichneten Gültsteinprozess). Eine Empfehlung des Impulspapiers war die Weiterqualifikation jetziger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe. Neue Kenntnisse und Fähigkeiten bei ihnen  kommen, wenn es um Inklusion geht, auch immer den Menschen mit Behinderungen zu Gute. Teilhabe in allen Lebensbereichen ist das Ziel. Insgesamt sollen mit den Weiterbildungsmaßnahmen mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe geschult werden. Im Fokus stehen Heilerziehungspfleger, da sie den größten Teil der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten ausmachen sowie Mitarbeitende über 50 Jahre und Wiedereinsteiger. Die Teilnehmenden können je nach Bedarf zwischen einer mehrtägigen und einer eintägigen Weiterbildung wählen. Beide Qualifizierungsmaßnahmen schließen mit einem Zertifikat ab, welches die Inhalte der Maßnahme und die erworbenen Kompetenzen auflistet. In den Kursen werden u. a. Grundlagen und rechtliche Kenntnisse zum Thema Inklusion vermittelt und praktische Übungen zum Aufbau inklusiver Strukturen durchgeführt. Das Zertifikat soll langfristig als Gütesiegel „Kompetent für Inklusion“ etabliert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 06.03.2014
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