Neuer GEZ-Beitrag verteuert die Pflege
Der bpa fordert Änderung der GEZ-Beiträge und die Entlastung der Pflegebedürftigen sowie der Pflegeeinrichtungen
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen – der sog. Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) – belastet auch die Pflege. Nach vorsichtigen Schätzungen kommt es durch die Streichung der bisher möglichen Befreiung für die privaten Pflegeeinrichtungen zu Mehrbelastungen von drei bis vier Millionen Euro jährlich, was einer Steigerung von bis zu 50 Prozent gleichkäme. Dieses Geld fehlt den Einrichtungen bei der Pflege der ihnen anvertrauten alten und kranken Menschen. Auch wird durch die einseitige Begünstigung der gemeinnützigen Einrichtungen – für sie gilt eine Begrenzung von höchstens einem Beitrag von 17,98 Euro monatlich – der Wettbewerb zulasten der privaten Pflegeeinrichtungen enorm verzerrt, die oft ein Vielfaches davon zahlen sollen. Die geräteunabhängige Berechnung des Beitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und angemeldeten Fahrzeugen trifft zudem auch die ambulanten Dienste besonders hart, da diese oft mehrere Filialen haben und viele Fahrzeuge zur Versorgung ihrer zuhause lebenden Patienten benötigen. Neben der Ungleichbehandlung dieser Einrichtungen und Dienste wird damit auch etwa die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen, die professionelle Pflegeleistungen erhalten, benachteiligt. Deshalb fordert bpa-Präsident Bernd Meurer: „Die immensen Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen die Pflege nicht zusätzlich belasten! Warum sollen Pflegeeinrichtungen und pflegebedürftige Menschen die Finanzierung der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Milliardenetats beispielsweise für teure Sportprogramme sicherstellen? Das Geld in der Pflege brauchen wir für wichtigere Aufgaben wie die Demenzbetreuung der Pflegebedürftigen sowie für die gute Bezahlung unserer Fachkräfte. Die Abschaffung der früher geltenden Befreiung für unsere Pflegeeinrichtungen ist völlig unverständlich. Die Beitragsregeln müssen daher dringend überarbeitet werden! Ansonsten droht eine deutliche Mehrbelastung auch für die pflegebedürftigen Menschen.“ Weiter kommentiert Meurer die einseitige Ermäßigung für die gemeinnützigen Einrichtungen: „Dies ist eine weitere wettbewerbsverzerrende Regelung zulasten der privatgewerblichen Pflegeeinrichtungen, die sich aber im gleichen Maße für die Pflege von pflegebedürftigen kranken und alten Menschen in unserem Land einsetzen. Sofern eine gänzliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht möglich ist, fordert der bpa hier zumindest eine Gleichbehandlung mit den anderen Pflegeanbietern! Wir werden daher den Rundfunkbeitrag mithilfe unserer Mitgliedseinrichtungen gerichtlich überprüfen lassen. Wir halten die Ungleichbehandlung nach den vorliegenden Gutachten für verfassungswidrig.“Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 05.02.2013