Neues Beratungsangebot zu Heimkosten in NRW

Ab sofort gibt es in Nordrhein-Westfalen ein spezielles Beratungsangebot zu den Kosten für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen. Insbesondere der große Anteil der Investitionskosten am Heimentgelt ist häufig erklärungsbedürftig. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. bietet eine kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung zu diesen Fragen an. Gefördert wird das Beratungsangebot vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA). Die Landesregierung NRW hat 2014 weitreichende Veränderungen im Altenpflege- und Heimrecht vorgenommen, die zum 01.01.2015 wirksam wurden. Diese können Auswirkungen auf das Heimentgelt haben. Sie betreffen auch die Regelung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige. Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem die Investitionskosten als Bestandteil des Heimentgelts. Investitionskosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete beim Wohnraum. In NRW liegen diese im bundesweiten Vergleich besonders hoch. Ihre Höhe und ihre Berechnungsgrundlage sind für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner nur schwer nachvollziehbar. Um damit verbundene Fragen, auch zu öffentlicher Unterstützung, zu beantworten, hat die BIVA das neue Beratungsangebot entwickelt und für dessen Umsetzung eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten. Die BIVA verfügt bereits über einen erfahrenen Informations- und Beratungsdienst zu rechtlichen Fragen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit Förderung des MGEPA kann die BIVA jetzt ihr Beratungsangebot um ein wichtiges Thema erweitern. Verbraucherfragen zum Heimentgelt und vor allem zu den Investitionskosten sind damit ein neuer Beratungsschwerpunkt der BIVA. Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr ist der Experte Thorsten Schulz unter der Rufnummer 0228-909048-48, per Email (heimkosten.nrw@biva.de) sowie per Fax unter der Rufnummer 0228-909048-22 und per Post zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. vom 04.05.2015