Neues Kooperationsmodell für Beschäftigung und Qualifizierung
Geflüchtete Menschen und Menschen mit geringer Qualifikation sollen gleichermaßen von einem neuen Kooperationsmodell profitieren. Geflüchtete Menschen, die längere Zeit oder sogar für immer in Deutschland bleiben, sollen bestmöglich in den Arbeitsmarkt integriert, die Chancen Geringqualifizierter auf einen nachhaltigen (Wieder-)Einstieg sollen verbessert werden.
Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich dafür auf ein Kooperationsmodell geeinigt, das Sprachförderung, betriebliche Praxis und Qualifizierung früh und eng verzahnt. Das Modell baut auf bewährten Förderansätzen auf. Ziel ist es, in einem stufenweisen Aufbau sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierung zu verknüpfen.
Die Qualifizierungsschritte sollen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit möglichst viele Geflüchtete und Geringqualifizierte zum Berufsabschluss führen.
Das Kooperationsmodell habe im Idealfall vier Phasen, die eng miteinander verzahnt sind. Das Modell ist für Arbeitssuchende und Arbeitgeber flexibel gestaltet, ein Einstieg ist in jeder Phase möglich.
- Phase I: Spracherwerb – Am wichtigsten für eine erfolgreiche Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache im Integrationskurs. Dies gilt für alle Zuwanderergruppen gleichermaßen – nicht nur für geflüchtete Menschen, sondern auch für gering qualifizierte Zuwanderer, die bereits in Deutschland leben und Zugang zu Integrationskursen haben.
- Phase II: Sprachkurs plus erste Praxiserfahrung im Betrieb – Nach etwa drei Monaten findet zeitgleich zum Integrationskurs eine von der BA geförderte Erprobung bei einem Arbeitgeber statt.
- Phase III: Einstieg in Arbeit – Anschließend folgt die Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Neben der Beschäftigung soll mit Einverständnis des Arbeitgebers berufsbegleitend die Qualifikation verbessert werden. Durch den Erwerb einer zertifizierten, berufsanschlussfähigen Teilqualifikation wird der Grundstein für eine darauf aufbauende weitere Qualifizierung oder auch eine Ausbildung gelegt. Arbeitgeber werden bei der Qualifizierung unterstützt und können für die Weiterbildungszeit einen finanziellen Zuschuss zum Entgelt erhalten.
- Phase IV: Die berufliche Zukunft gestalten – Nach einer individuellen Standortbestimmung geht es darum, nachhaltig am Arbeitsmarkt zu bestehen und den Qualifizierungsweg fortzusetzen: Durch weitere berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, die Aufnahme einer Ausbildung oder einer (betrieblichen) Umschulung, flankiert durch umschulungsbegleitende Hilfen und optional begleitet durch eine berufsbezogene Sprachförderung.
Peter Clever, Vorsitzender des Verwaltungsrats der BA, stellt fest: „Die Integration in Ausbildung und Beschäftigung ist für jeden Flüchtling wie auch für jedes einzelne Unternehmen eine anstrengende Herausforderung. Es bedarf durchdachter Unterstützung bei Sprachförderung und fachlicher Qualifizierung. Eine vorgeschaltete Praxiserprobung ist für beide Seiten unerlässlich. Das branchenübergreifend einsetzbare Kooperationsmodell zeigt einen praxisnahen Weg auf, arbeitsbegleitend eine Qualifikation zu erreichen. Besonders überzeugend finde ich, dass es für Flüchtlinge ebenso passt wie für viele Einheimische, die bisher keinen Weg zu einem Berufsabschluss gefunden haben.“
Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 24. Oktober 2016