Neues Pflegeberufegesetz: Kein Hauptstadtflughafen für die Pflege
Bund- und Länder verhandeln zurzeit die finanzielle Ausgestaltung des neuen Pflegeberufegesetzes, das die Abschaffung des Altenpflegeberufes bedeutet. Der Deutsche Berufsverband für Altenpflege e.V. hält die damit geplante generalistische Ausbildung zusammen mit Anderen (u.a. Experten aus der Pflege und Medizin sowie den Einrichtungen und Diensten) für den völlig falschen Weg zur Lösung des sich durch den demographischen Wandel weiter verschärfenden Fachkräftemangels in der Altenpflege und Altenhilfe. „Mit großer Sorge sehen wir, dass im Rahmen der Verhandlungen ein Gutachten genutzt wird, welches leider kaum Wissen über die Strukturen und Inhalte der Altenpflegeausbildung hat. Dennoch weist das Gutachten bei Beibehaltung der jetzigen Strukturen einen Fehlbetrag von 305 Mio. € aus. Bei Umbau des Systems in einer generalistischen Pflegeausbildung, die einen erheblichen strukturellen Systemumbau mit sich bringen würde, fehlen zusätzliche, noch nicht kalkulierbare Millionen. Auch die Folgekosten für Sozialhilfeträger und Kommunen, die für die pflegerische Versorgung von alten Menschen entstehen, bleiben unberücksichtigt“, so Christina Kaleve, die Vorsitzende des Berufsverbandes in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister, seine Kollegen in den Ländern, sowie die zuständigen Fachminister in Bund und Ländern. „Die Vielzahl unkalkukierbarer Kosten wird die Ausbildungskosten erhöhen und die Ausbildungen gefährden. Egal ob pro oder contra neues Pflegeberufegesetz, eine unterfinanzierte Dauerbaustelle wie den Hauptstadt-Flughafen kann die Pflege nicht gebrauchen, dafür ist die Situation vor Ort schon jetzt zu ernst“, so Christina Kaleve. Die ausführliche Analyse des verwendeten Gutachtens ist veröffentlicht in:PADUA, 9 (2), 116-123. 2014 ; Kriesten U: Denn Sie wissen nicht, wie es sein wird. Stellungnahme Forschungsgutachten Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes zum Ergebnisbericht Prog-nos / WIAD (vom 14. Oktober 2013)
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege e.V. vom 20.07.2015
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