Neutralität ist wichtig, Position beziehen aber auch
In Zeiten stark polarisierender Diskurse stellt sich in besonderer Weise die Frage, wie Organisationen mit politischem Bildungsauftrag ihre politische Neutralität wahren können. Die nächste Frage schließt unmittelbar an: Sollen sie das überhaupt?
Fragen wie diese thematisiert das frisch vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) herausgebene Buch "Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?". Autor Hendrik Cremer, promovierter Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter am DIM, kommt zu dem Schluss, dass gerade die bei rechtspopulistischen Parteien vorzufindende Nähe zu rechtsextremen und z.T. rassistischen Positionen thematisiert werden müsse. In der Mitteilung des DIM heißt es: "Das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 Grundgesetz) stehen einer kritischen Thematisierung solcher Positionen von Parteien in der politischen Bildung nicht entgegen."
Gerade die AfD stellt immer wieder die inhaltlichen Schwerpunkte der öffentlich finanzierten politischen Bildungsangebote in Frage und verweist auf das Neutralitätsgebot, denen die Täger unterlägen. Hierdurch entsteht ein großer Druck auf die betroffenen Organisationen, da sie sich mit verfassungsrechtlich relevanten Vorwürfen konfrontiert sehen. Da das Thema mittlerweile auch Gerichte beschäftigt, kann die Veröffentlichung des Instituts für Menschenrechte als Grundlage für eine Bewertung konkreter Fälle herangezogen werden.
Die Publikation kann kostenfrei auf der Seite des Instituts für Menschenrechte heruntergeladen werden.