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Nicht alle haben die Wahl - DBR fordert Wahlrecht für alle

2019 stehen einige richtungsweisende Wahlen an. Neben vier Landtags- und zahlreichen Kommunalwahlen steht vor allem die Europawahl am 26. Mai im Mittelpunkt des Wahljahres. Doch noch immer werden ca. 85.000 Menschen in Deutschland von der Bundestags- und Europawahl ausgeschlossen.

Hierauf macht der Deutsche Behindertenrat (DBR) aufmeksam, der insbesondere das Kriterium der "Befähigung" zur Wahl massiv kritisiert. Der Sprecher des DBR, Horst Frehe, stellt hierzu die Frage: „Woran soll man die Befähigung zur Wahl eines einzelnen Menschen festmachen?“. Frehe befürchtet eine Art "Wahl-TÜV", also eine staatliche Stelle, die die Wahlfähigkeit von Menschen prüfen werde.

Deutschland habe sich jedoch mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention klar dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft verschrieben. Hieraus leite sich der Schutz der Grundrechte aller Menschen ab. Vor diesem Hintergrund sei ein Aufrecherhalten des Status quo nicht weiter hinnehmbar.

Das "Wahlrecht für alle, ohne wenn und aber" würde dazu führen, dass 85.000 Menschen, die übrigens in einigen Bundesländern für Landtagswahlen wahlberechtigt sind (so z.B. in Nordrhein-Westfalen), zu Europa- und Bundestagswahlen zugelassen würden. Dies entspricht einam Anteil von ca. 0,01% aller Wahlberechtigten in der Bundesrepublik.


Quelle: Pressemitteilung der ISL e.V. vom 07.02.2019