Nicht am falschen Ende sparen: Schulsozialarbeit und außerschulisches Hortmittagessen für benachteiligte Kinder sichern

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs des Bundesrats zur dauerhaften Finanzierung von Schulsozialarbeit und dem außerschulischen Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern.

Nach Meinung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat der Ausbau der Schulsozialarbeit einen gewichtigen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vor Ort. Auch sollten Schülerinnen und Schüler, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, über das Jahr 2013 hinaus an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Horteinrichtungen teilnehmen können und die gleichen Ansprüche haben, wie Kinder, die ein in schulischer Verantwortung angebotenes Mittagessen einnehmen. Die Finanzierung aus Bundesmitteln ist momentan zeitlich befristet und läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Eine Anschlussfinanzierung durch die Länder und Kommunen ist nicht gesichert. „Mit Hilfe von Schulsozialarbeit lässt sich soziale Benachteiligung ausgleichen. Sie wirkt präventiv und unterstützt junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien beim Erreichen von Schulabschlüssen“, erläutert Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Entfristung der Bundesbeteiligung und der Übergangsregelung zum außerschulischen Hortmittagessen vorsieht. Der Deutsche Verein befürwortet in seiner Stellungnahme die Gesetzesinitiative der Länderkammer. Im SGB II-Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, den Kommunen über das sogenannte Bildungspaket hinaus in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Kreise und kreisfreien Städte sollten hierdurch in die Lage versetzt werden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Viele Kommunen haben die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung genutzt, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu sichern. Sie haben zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen, um jungen Menschen unmittelbar am Lernort Schule sozialpädagogische Hilfestellungen zu geben. Diese Entwicklung sollte nicht durch eine unsichere Finanzierung gefährdet werden. Die Stellungnahme ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-22-13-Weiterentwicklung-Schulsozialarbeit abrufbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 11.07.2013
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