Nicht ohne uns über uns

Seit fünf Jahre gilt in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Deutschland hat sich verpflichtet, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Für alle Bereiche gilt: Die Betroffenen sprechen mit.

In Deutschland leben rund 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das sind etwa neun Prozent der gesamten Bevölkerung.

Gleichberechtigte Teilhabe am "normalen" Leben

Vor genau fünf Jahren, am 26. März 2009, hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Sämtliche gesellschaftlichen Bereiche müssen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sein oder dafür geöffnet werden. Vor allem müssen die Betroffenen dabei sein, wenn es um sie geht. Deshalb lautet der Grundsatz der UN-Konvention: "Nicht ohne uns über uns".

Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft

Im September 2011 veröffentlichte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Konkrete Ziele für Inklusion sind zum Beispiel: Behinderte und nicht Behinderte besuchen gemeinsam Kindergärten und Schulen. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen barrierefrei werden, zum Beispiel durch Rampen für Rollstuhlfahrer und Aufzüge statt Treppen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist, dass weniger Schwerbehinderte arbeitslos sind. Für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Beschäftigte haben, besteht die Pflicht, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. In dem davon gebildeten Ausgleichsfonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann die nachhaltige berufliche Integration schwerbehinderter Menschen unterstützt werden. "Inklusion, gerade in der Arbeitswelt, geschieht nicht von allein", stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei ihrem Besuch der Fraport AG in Frankfurt am Main fest. "Wenn wir eine inklusive Arbeitswelt schaffen wollen, in der behinderte Menschen ebenso wie nicht behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben, dann gilt es insbesondere, Barrieren in den Köpfen zu überwinden und bei den Arbeitgebern zum Teil noch immer bestehende Vorurteile abzubauen", fuhr Nahles fort. Die Fraport AG geht hier mit gutem Beispiel voran: Sie hat sich die dauerhafte berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zum Ziel gesetzt. Mehr als elf Prozent der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Damit liegt das Unternehmen deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent.

Älteren fehlt die Teilhabe am häufigsten

Der im Sommer 2013 veröffentliche Teilhabebericht der Bundesregierung nahm zum ersten Mal die tatsächlichen Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Für den Bericht wurden nicht nur statistische Daten aufbereitet. Vielmehr bewerteten die Betroffen selbst, in welchem Maße sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei wurde deutlich: Die Befragten fühlen sich weniger eingeschränkt, wenn sie über gute familiäre Beziehungen verfügen. Auch wer finanziell gut aufgestellt ist, hat mehr Möglichkeiten zur Teilhabe. Ältere Menschen mit Behinderungen fühlen sich am häufigsten ausgegrenzt. Und vor allem Ältere haben eine Behinderung: Knapp die Hälfte der Schwerbehinderten gehört der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an, ein weiteres gutes Viertel ist älter als 75 Jahre.

Inklusion heißt, Behinderung achten

Viele Hindernisse, unter denen Menschen mit Behinderungen leiden, könnten ohne großen Aufwand ausgeräumt werden: Zum Beispiel müssten physische Barrieren bei der Planung von Straßen, Gebäuden, Wohnungen oder Verkehrsmitteln von vornherein berücksichtigt werden. Teilhabe an der Gemeinschaft bedeutet jedoch auch, dass alle Menschen Behinderung als "normal" verstehen und achten. Die Bundesregierung will die Inklusion weiter vorantreiben. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass ein modernes Teilhaberecht entwickelt werden soll. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen sich zukünftig am individuellen persönlichen Bedarf orientieren. Auch die Aufsplitterung in unterschiedliche Zuständigkeiten soll beseitigt werden. Behinderungsbegriff
In der UN-Konvention ist der Behinderungsbegriff nicht definiert. In ihrer Präambel wird festgehalten, dass sich das Verständnis von Behinderung weiterentwickelt. In Artikel 1 heißt es außerdem:
"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
In Deutschland gilt als schwerbehindert, wem die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkennen und einen entsprechenden Ausweis aushändigen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 25.03.2014