Niedersachsen fördert Geschlechterforschung
Die Landesregierung fördert fünf Forschungsverbünde, die Fragestellungen der Geschlechterforschung aufgreifen und möchte damit neue Akzente setzen. Insgesamt stehen für die Vorhaben rund zwei Millionen Euro aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung zur Verfügung. „Die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, zu deren Lösung die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag leistet. Die große Resonanz zu dieser Ausschreibung und die Qualität der Anträge dieser zweiten Runde spiegelt das hohe Niveau der Genderforschung in Niedersachsen wider", sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. Mit dem Programm „Geschlecht-Macht-Wissen" unterstützt das Niedersächsische Ministerium kooperative und in der Regel interdisziplinär angelegte Vorhaben, die Fragestellungen der Genderforschung aufgreifen. Gefördert werden Verbundvorhaben von drei bis fünf Professuren mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro. Die 17 eingereichten Anträge wurden von der WKN vergleichend begutachtet. Die Auswahlkommission hat fünf Anträge zur Förderung empfohlen, die folgende Themen behandeln: „Macht und Ohnmacht der Mutterschaft. Die geschlechterdifferente Regulierung von Elternschaft im Recht, ihre Legitimation und Kritik aus gendertheoretischer Sicht", (Universitäten Hildesheim und Göttingen), „Gender, Flucht, Aufnahmepolitiken.Prozesse vergeschlechtlichter In- und Exklusionen in Niedersachsen", (Universitäten Osnabrück, Oldenburg, Göttingen und Lüneburg), „Materialität von Geschlecht und pädagogischer Autorität - Interferenzen von Körper und Dingen in Bildungsinstitutionen", (Universitäten Lüneburg und Hildesheim sowie TU Braunschweig), „Caring for natures? Geschlechterperspektiven auf (Vor)Sorge im Umgang mit Natur/en", (Universitäten Hannover und Lüneburg) und „Geschlechtergerechte Sprache in Theorie und Praxis. Studie zur aktuellen Situation aus linguistischer, phoniatrisch-psycholinguistischer und juristischer Perspektive" (Universität Hannover und MHH).Quelle: Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 26. September 2016