Niedersachsen: Mehr Resozialisierung im Strafvollzug und Sicherheit in der Bevölkerung
Niewisch-Lennartz: „Neues Projektergebnis legt Grundstein für einen noch erfolgreicheren Justizvollzug"
Die Arbeit einer im Juli 2013 beauftragten Projektgruppe zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Gefangenen hat heute ihren erfolgreichen Abschluss gefunden. Der Projektleiter und stellvertretende Leiter der Jugendanstalt Hameln Wolfgang Kuhlmann überreichte heute den Abschlussbericht an die Auftraggeberin und Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Erst im Juli 2013 hatte die Ministerin den Startschuss für dieses Projekt mit den Worten gegeben: „Die Weiterentwicklung in der psychiatrischen Versorgung ist ein politischer Schwerpunkt meiner Amtszeit. Bislang fehlt ein landesweit wirkungsvolles stabiles Gesamtkonzept. Der heutige Startschuss des Projekts wird diesen Zustand beenden. Strafgefangene haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich häufiger psychiatrische Störungen. Diese stehen oftmals mit Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit in Zusammenhang und erhöhen unbehandelt die Rückfallgefahr. Je frühzeitiger - insbesondere bei Jugendlichen - psychiatrische Störungen erkannt und fachkundig behandelt werden, umso größer sind die Chancen, den Weg aus Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit herauszufinden. Binnen eines Jahres soll ein Konzept erarbeitet werden, das eine medizinisch notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Psychiatrie im Justizvollzug ermöglicht, die sich in den von der Regierungskoalition verabredeten Landespsychiatrieplan integrieren lässt." Noch vor Ablauf eines Jahres nach ihrer Beauftragung hat eine multiprofessionelle Projektgruppe jetzt ihren Vorschlag für ein Gesamtkonzept vorgelegt. Dies gliedert sich in vier Formen:- psychiatrische Intensivbehandlungen in externen Kliniken
- stationäre psychiatrische Therapie im Justizvollzug
- ambulante psychiatrische Versorgung im Justizvollzug
- spezifische Entlassungsvorbereitung und Vermittlung in Nachsorgeeinrichtungen.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 21.03.2014
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