NRW ist Vorreiter beim selbstständigen Wohnen
Gut 395.000 Menschen mit Behinderung benötigen bundesweit ambulante oder stationäre Unterstützung beim Wohnen – knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte von ihnen (52 Prozent) lebt stationär untergebracht in Wohneinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich dagegen die Verhältnisse bereits umgekehrt: Hier leben schon fast sechs von zehn Menschen mit Behinderung und Wohnunterstützung mit ambulanter Unterstützung selbstständig in der eigenen Wohnung (59 Prozent). Insgesamt erhalten rund 107.000 Menschen ambulante oder stationäre Wohnunterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
NRW verzeichnet damit die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik und den dritthöchsten Wert im Bundesvergleich, hinter den Stadtstaaten Hamburg und Berlin mit einer Ambulantisierungsquote von 65 bzw. knapp 70 Prozent. Dies sind einige der Ergebnisse der aktuellen Ausgabe 2015 des Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) in Zusammenarbeit mit der Hamburger Firma con_sens GmbH erstellt und jährlich veröffentlicht.
LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski informierte die Kommunalpolitikerinnen und -politiker in der Sitzung des Sozialausschusses über die aktuellen Trends und Entwicklungen. „Seit 2003 fährt der LVR mit Unterstützung der kommunalen Familie und der Freien Wohlfahrtspflege einen ehrgeizigen Kurs unter der Überschrift „ambulant vor stationär". Dadurch ist es gelungen, viel mehr Menschen mit Behinderung als bisher ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen", erklärte er.
Zu Beginn des Projektes lebten lediglich 25 Prozent der leistungsberechtigten Menschen in der eigenen Wohnung, heute hat sich der Anteil mit 62 Prozent im Rheinland mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sei damit eine aktive Kostensteuerung bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung zur Entlastung der Kommunen verbunden. „Die Umsteuerung führt zu reduzierten Gesamtfallkosten bei den Wohnhilfen", betonte Lewandrowski. Die Vorsitzende des LVR-Sozialausschusses, Martina Zsack-Möllmann, stellte dazu ergänzend fest: „Diese erfreuliche Entwicklung haben wir seitens der politischen Vertretung des LVR parteiübergreifend intensiv unterstützt."
Unterschiede beim selbstständigen Wohnen in Städten und Kreisen des Rheinlandes
Der Anteil der Menschen mit Behinderung, die selbstständig mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung leben, schwane innerhalb des Rheinlands zwischen 47 Prozent im Rhein-Sieg-Kreis und 74 Prozent im Kreis Heinsberg, wird vom LVR mitgeteilt.
Quelle: LVR-Pressemitteilung vom 2. Mai 2017