NRW: Verlässliches Gesetz zur Pflege mit tragfähigen Finanzierungsregelungen erforderlich
Landtagsgutachten stützt bpa-Kritik / Pflegeverordnung des Ministeriums ist zu weitreichend
„Der Landtag hat jetzt die Chance, mit einem umfassenden Gesetz die künftige Pflegelandschaft in NRW auf solide Füße zu stellen.“ Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, spricht sich nach dem kritischen Gutachten der Landtagsverwaltung dafür aus, die wichtigen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen im Konsens neu zu gestalten. Ein vom Gesundheitsausschuss des Landtages eingeholtes Rechtsgutachten hatte bestätigt, dass die vom Ministerium vorgelegte Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) zu weitreichende Regelungen enthält und vor allem auch grundrechtsrelevante Aspekte tangiert. Derart tiefgreifende Eingriffe in die Finanzierung der stationären und ambulanten Pflege in NRW müssten stattdessen in einem Gesetz geregelt und somit auch vom Landtag beschlossen werden, so die Experten, und könnten nicht eigenständig vom Ministerium erlassen werden. Das Gutachten bestätigt in wichtigen Punkten die vom bpa mehrfach geäußerte Kritik: Das Ministerium nimmt in seinem Verordnungsentwurf grundlegende Veränderungen bei den künftigen Regelungen zu Refinanzierung und Abschreibungen von Pflegeheimen vor. Aus Sicht des bpa wird damit die Versorgungssicherheit im Land gefährdet. Auch die willkürlich gewählten und sehr restriktiven Übergangsfristen sind nach Auffassung des bpa und anderer Trägerverbände unzumutbar und greifen in erheblichem Maße in die Grundrechte der Anbieter stationärer Pflege ein. „Der Landtagsausschuss hat die zu weit gehende Durchführungsverordnung klugerweise nicht einfach durchgewinkt, sondern versucht in seinen Beratungen, einen gesunden Ausgleich zwischen den Interessen der Pflegeanbieter und denen der finanzschwachen Kommunen zu finden“, lobt der bpa-Landesvorsitzende Beckmann. „Pflegeeinrichtungen müssen auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass ihre Leistungen angemessen finanziert werden – und zwar landesweit einheitlich und nicht je nach Finanzkraft der Kommune. Der Landtag sollte weiter an einem tragfähigen Kompromiss arbeiten und diesen dann verlässlich in einem umfassenden Landesgesetz zur Pflege festschreiben. Der bpa wird sich an einem solchen Prozess selbstverständlich weiterhin konstruktiv beteiligen.“Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V.vom 25.06.2014