Ohne Gesamtkonzept der Kinder- und Familienförderung bleiben Alleinerziehende auf der Strecke

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erwartet nur begrenzte Effekte durch Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz

Berlin – Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) bemängelt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf nur einige wenige tatsächliche Änderungen, daneben überwiegend Klarstellungen, Rechtsbereinigungen und redaktionelle Änderungen enthält. Für eine tatsächliche Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei vielmehr ein konsistentes Unterstützungssystem, insbesondere im Familien-, Sozial- und Steuerrecht, flankiert von entsprechenden Rahmenbedingungen notwendig. Dafür müsse ein Gesamtkonzept für die Kinder- und Familienförderung entwickelt werden. „Aus Sicht der zuständigen Stellen ist sicherlich zu begrüßen, dass die angestrebten Änderungen – wenn auch nur begrenzt – zur Entbürokratisierung beitragen können. Allerdings können diese geplanten Maßnahmen auch zu einer Verschlechterung der finanziellen Situation der anspruchsberechtigten Kinder führen“, betont Michael Löher, Vorstand des DVs. „Es ist schade, dass die Chance nicht genutzt wurde, die im Bereich des UVG bestehenden Reformbedarfe in Angriff zu nehmen.“ Die Realität von Alleinerziehenden und ihren Kindern habe gezeigt, dass der Unterhaltsvorschuss seiner ursprünglichen Intention als vorübergehender Leistung nicht gerecht werde. Der im Ausschuss diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) soll den alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfachen und den zuständigen Stellen den Rückgriff auf den/die Unterhaltsschuldner/in erleichtern. Neben der Erweiterung der Beurkundungsbefugnis der Urkundsperson im Jugendamt und der Ausweitung der Auskunftsrechte ist u.a. vorgesehen, die rückwirkende Gewährung von Unterhaltsvorschuss ersatzlos zu streichen und die bisherige Verwaltungspraxis der Anrechnung unterhaltsrelevanter Leistungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.01.2013
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