Opfer von Menschenhandel nicht im Regen stehen lassen
Bundesregierung plant halbherzige Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel
Die Diakonie Deutschland hält den vorliegenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten für einen untauglichen Versuch, eine EU-Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. "Der Gesetzentwurf sieht nur halbherzige Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel vor. Er behandelt weder Opferschutz noch Opferrechte. Wichtige notwendige Regelungen im Aufenthaltsrecht fehlen völlig", kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, den Gesetzentwurf. Anlass ist die morgige (12.06.2013) Beratung im Rechtsausschuss. Die Bundesregierung habe zwei Jahre Zeit gehabt, die EU-Richtlinie umzusetzen. Nun versuche die Bundesregierung im Schnelldurchlauf ein Mindestmaß an Regelungen zu schaffen, um die Auflage zu erfüllen. "Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und stellt einen Verstoß gegen die Würde und die Unversehrtheit des Menschen dar", sagt Loheide. "Die Verantwortung bei der Bekämpfung von Menschenhandel liegt bei der Bundesregierung und muss eine der wichtigen Aufgaben sein. Der Gesetzentwurf spiegelt die Wahrnehmung dieser Verantwortung nicht wider." Die Diakonie fordere vor allem Verbesserungen des Opferschutzes. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote seien so zu verbessern und den aktuellen Herausforderungen anzupassen, dass den Opfern auch tatsächlich geholfen wird. Der Aufenthalt müsse so lange gewährt werden, bis die Rechtsansprüche der Betroffenen von Menschenhandel durchgesetzt sind. Die Opferrechte seien unabhängig von der Kooperation der Betroffenen im Strafprozess zu gewähren.Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 11.06.2013