Neue Orientierungshilfe zum Bundesteilhabegesetz
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen für den praktischen Umgang mit den Veränderungen in der Finanzierung bisheriger als stationär bezeichneter Einrichtungen der Eingliederungshilfe verabschiedet.
Mit der im Bundesteilhabegesetz beschlossenen Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen, werden Verhandlungen über neue Landesrahmenverträge sowie neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und -erbringern notwendig. Für diese Aushandlungsprozesse hat der Deutsche Verein Empfehlungen erarbeitet. Darin werden unter anderem typische Flächen und Kostenpositionen derzeitiger stationärer Einrichtungen dargestellt und argumentativ den Kosten der Unterkunft, dem Regelsatz beziehungsweise Mehrbedarfen oder den Fachleistungen der Eingliederungshilfe zugeordnet.
Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-13-17_trennung-leistungen-bthg.pdf (PDF-Dokument)
Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für Öffentliche und private Fürsorge vom 21. September 2018