Paritätischer sieht fachliche Ziele und Standards der Eingliederungshilfe in Gefahr
Interessenverband kritisiert den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz in einem Brief an Andrea Nahles massiv und fordert grundlegende Überarbeitung
Anlässlich des Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kritisierte der Paritätischer Wohlfahrtsverband den vorliegenden Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) als massiven Verstoß gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zielten in erster Linie auf Kostenbegrenzung, nicht aber auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, schreibt der Paritätische in einem Brief an Bundessozialministerin Andrea Nahles und appelliert an sie, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die zahlreichen Hinweise aus Betroffenen-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zu berücksichtigen. Geradezu "bitter" sei, so der Verband, der nach eigenen Angaben über 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und Gesundheitsselbsthilfe vertritt, dass die Hinweise aus dem von der Bundesregierung initiierten mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess kaum aufgegriffen wurden. „Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die rechtsverbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und schafft kaum spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach den Plänen der Bundesregierung drohten insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sogar Verschlechterungen, so dass der Paritätische den aktuellen Gesetzentwurf nicht unterstützen könne. Bestehende Rechte von Menschen mit Behinderung würden eingeschränkt statt ausgebaut, der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe werde für viele Personen erschwert. „Kosteneinsparungen und die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung stehen im Vordergrund, nicht aber die Selbstbestimmung und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung", so Schneider.Quelle: Presseinformation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 5. Mai 2016