Partei ergreifen. Für gute Betreuung
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen präsentiert Wahlprüfsteine für das Wahljahr 2013
Unter der Überschrift: „Partei ergreifen. Für gute Betreuung“ hat der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen seine Wahlprüfsteine für das Wahljahr 2013 verabschiedet und an die Parteien und deren Spitzenkandidaten geschickt. Der BdB will die Wahlkämpfe nutzen, um seine Positionen in den politischen Raum zu kommunizieren und dort zu platzieren. Die zentrale Forderung des BdB lautet: Mehr Zeit. Mehr Qualität: Reform jetzt!. So will der Verband im Sinne der Klienten bessere Rahmenbedingungen durchsetzen. Laut Gesetz stehen Betreuer/innen im Durchschnitt 3,2 Stunden pro Monat für einen Klienten zur Verfügung. Nur diese Zeit wird auch vergütet. Interne Studien haben jedoch gezeigt, dass Betreuer deutlich mehr Zeit für ihre Klienten aufwenden. Der BdB fordert daher eine Erhöhung auf mindestens fünf Stunden pro Monat. „Wir wollen unseren Klienten eine optimale Betreuung bieten, dafür brauchen wir schlicht mehr Zeit“, sagt Klaus Förter-Vondey, der Vorsitzende des BdB. Der BdB setzt sich für die Professionalisierung des Berufs Betreuung ein. Derzeit gibt es keine Zulassungsregelung. „Berufsbetreuer/in kann jeder und jede werden. Diese Situation ist nicht länger haltbar. Klienten haben ein Recht auf professionelle und qualitativ hochwertige Betreuung. Die Anforderung an unseren Beruf steigen und die Verantwortung gegenüber betroffenen Menschen wächst“, so Förter-Vondey. “Wir fordern daher, dass Betreuung als Beruf künftig nur derjenige ausüben darf, der eine qualifizierte Ausbildung auf Hochschulniveau vorweisen kann.“ Der Berufsstand blickt auf 20 Jahre Erfahrung zurück. In dieser Zeit wurde eine fachliche Methode entwickelt, das sogenannte Betreuungsmanagement. Der BdB will nun eine berufliche Selbstverwaltung in Form einer Kammer etablieren, die berufsimmanente Angelegenheiten regelt und bei Fehlverhalten auch Sanktionen verhängt. Ein weiteres Ziel des Verbandes ist es, Betreuung sozialrechtlich zu verankern. „Wer auf Unterstützung bei der Besorgung seiner Angelegenheiten angewiesen ist, kann dies nur in Form einer rechtlichen Betreuung über ein gerichtliches Verfahren bekommen. „Das muss sich ändern“, sagt der BdB-Vorsitzende. Und weiter: „Wir fordern, dass Menschen, die einen Betreuer in Anspruch nehmen möchten, auch ohne gerichtliches Verfahren Unterstützung bekommen.“ Deshalb soll es nach den Vorstellungen des BdB auch einen aus dem Sozialetat finanzierten Anspruch auf Unterstützung geben, der ohne Gerichtsverfahren auf der Grundlage einer privaten Mandatierung zugänglich sein soll. Auch beim Thema Zwangsbehandlung sieht der BdB dringenden Handlungsbedarf. Grund: Das neue Gesetz ermöglicht weiterhin Zwangsbehandlungen, auch wenn die Hürden etwas höher liegen als zuvor. Das Gesetz greift zur kurz, kritisiert der BdB, da es wesentliche Fragen der Praxis nicht berücksichtigt. Deshalb fordert der BdB: Um Zwangsbehandlungen grundsätzlich zu vermeiden, muss Betreuung weiter professionalisiert und das Versorgungssystem verbessert werden, damit es auch wirklich zumutbare Alternativen zu einer zwangsweisen Behandlung gibt. Änderungen fordert der Verband auch bei der Vergütung von Betreuern, die aktuell bei durchschnittlich 44 Euro pro Stunde liegt. „Das ist zu wenig“, sagt Klaus Förter-Vondey. „Die Vergütung muss an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Wir kämpfen dafür, dass der Stundensatz auf 70 Euro erhöht wird. Wir wollen unseren Klienten eine optimale Betreuung bieten. Gute Qualität ist nicht gratis“, so Förter-Vondey weiter. Auch sollten die Vergütungssätze vereinheitlicht werden. Sie liegen derzeit bei 27 Euro, 33,50 Euro oder 44 Euro – je nach beruflicher Qualifikation. „Wir beobachten, dass etliche Gerichte Betreuer/innen trotz adäquater Abschlüsse in der Vergütung herunter stufen. Wir kritisieren die oft nicht sachgerechte Systematik der Vergütung und fordern daher einen einheitlichen Satz in Höhe von 70 Euro“. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehört auch die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer/innen, die Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2013 war. Das Gesetz ist zwar gescheitert, allerdings wurde die Steuerbefreiung für beruflich tätige Betreuer/innen von allen Fraktionen begrüßt. Der BdB fordert daher, dass die Vergütung für Betreuer/innen rückwirkend zum 1. Januar 2013 von der Umsatzsteuer befreit wird. Ziel ist es, Betreuer/innen und Betreuungsvereine gleichzustellen.Über den BdB
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 01.03.2013