Partnerschaft in der Kindererziehung trotz Trennung - Dialogprozess initiiert
Die Hälfte der Trennungseltern (51 Prozent) wünscht sich eine hälftige oder annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. Das sind erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) durchgeführte Befragung von Trennungseltern, die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley kürzlich auf dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN" vorstellte.
Unter den Trennungseltern, die bereits gemeinsam erziehen (15 Prozent) haben danach die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93 Prozent). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.
Dialog zur Lage getrennter Eltern in Gang setzen
Mit dem Zukunftsgespräch will das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann.
Den Ergebnissen der Studie zufolge wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 Prozent) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 Prozent). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.
Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.
Quelle: BMFSFJ-Pressemitteilung vom 11. Juli 2017