Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016

Schirmherrin Verena Bentele: „Inklusion heißt. Alle. Gemeinsam. Selbstverständlich. Immer. Überall.“

Inklusion ist „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Damit ist in unserer Gesellschaft ein Umdenken und neues Handeln notwendig geworden, denn die Hilfen für und die Einbindung von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche ist ein Bürgerrecht und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf nationaler Ebene wie auch auf lokaler Ebene engagieren sich immer mehr Organisationen, Vereine, Verbände und Einrichtungen für eine inklusive Gesellschaft. Hier entstehen neue Ansätze in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Sport, Kultur, Gesundheit oder Freizeit, um zentrale Bereiche zu nennen. „Zur Förderung dieser gesellschaftlichen Prozesse zeichnet die Gold-Kraemer-Stiftung mit der Vergabe des Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 erstmals Projekte aus, die zu einer nach-haltigen Veränderung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung beitragen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Gold-Kraemer-Stiftung, Johannes Ruland. Mit diesem Preis möchte die Stiftung auch die öffentliche Wahrnehmung für die Teilhabe und Selbstbestimmung schärfen. Der Inklusionspreis wird bundesweit ausgeschrieben.

Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 ist mit EUR 30.000,- dotiert.

Schirmherrin ist Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Sehr gerne habe ich die Schirmherrschaft über den Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis übernommen und ermuntere Sie alle, sich mit Ihren Ideen und Projekten zu bewerben. Der Gold-Kraemer-Stiftung als Ausrichterin danke ich sehr herzlich für ihr Engagement und freue mich auf viele spannende und interessante Bewerbungen, die Deutschland weiter bewegen.“ Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis zeichnet Projekte in folgenden Bereichen aus:
  • Leben und Wohnen
  • Sport und Bewegung sowie
  • Kultur und Bildung.
Er ist benannt nach dem Unternehmer- und Stifterehepaar Paul R. und Katharina Kraemer, das 1972 die Gold-Kraemer-Stiftung gegründet hat. Sie ist eine gemeinnützige Privatstiftung zur Förderung von Menschen mit Handicap und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und trägt mit ihren vielfältigen Projekten und Leistungen dazu bei, dass Verschiedenheit als Vielfalt und Vielfalt als Chance begriffen werden. Nach dem Tod der Eheleute Kraemer in den Jahren 2005 und 2006 ist die Gold-Kraemer-Stiftung alleinige Erbin des Privat- und Geschäftsvermögens. So gehört heute auch die
Kraemer-Juweliergruppe mit ihren deutschlandweit 42 Juweliergeschäften zur Stiftungsgruppe, deren Gewinne ohne Abzug eines einzigen Cents unmittelbar in die gemeinnützige Arbeit der Gold-Kraemer-Stiftung fließen. Informationen und Kontakt:
Fragen zum Inklusionspreis 2016 und die Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Gold-Kraemer-Stiftung
„Inklusionspreis 2016“
Paul-R.–Kraemer Allee 100
50226 Frechen
E-Mail: inklusionspreis@gold-kraemer-Stiftung.de
Fax: 02234 – 93303-19 Informationen zur Gold-Kraemer-Stiftung, zum Preis und zum Vergabeverfahren finden Sie im Internet unter:
www.Gold-Kraemer-Stiftung.de/Inklusionspreis Bewerben können sich öffentliche/gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Schulen, Privatinitiativen, Förderorganisationen, Wohnanbieter, gemeinnützige Werkstätten und Beratungsstellen sowie Sport-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen.
Die Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Es wird gebeten, den veröffentlichten Bewerbungsbogen zu nutzen und diesen mit folgenden Unterlagen zu ergänzen:
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Wirtschaftsplan – Projektbudget
  • Angaben zum Projektträger
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
Die Bewerbung kann online, per Fax oder postalisch erfolgen. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30. November 2015. Die Preise werden durch eine Fachjury vergeben. Nicht prämierte Bewerbungen, die aber gute Beispiele für die Inklusion aufzeigen, werden in einem Praxishandbuch vorgestellt und veröffentlicht. Die Preisverleihung ist am 13. Mai 2016. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung der Gold-Kraemer-Stiftung vom 19.06.2015