Pflegeberufegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat in dritter Lesung das Pflegeberufegesetz verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates wird Anfang Juli .2017 erwartet. Während Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Herman Gröhe, Bundesgesundheitsminister,  von einem  wichtigen Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland und Stärkung des Pflegeberufes sprechen,  reagieren die ersten Vertreterinnen und Vertreter der Fachöffentlichkeit enttäuscht, unabhängig davon, ob sie die Generalistik befürworten oder nicht,.

So ist die Rede von "Leerer Hülle - mehr nicht" " (bpa. Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste" oder Murks bleibt Murks " (Arbeitgeberverband Pflege). Die meisten Fachleute, so der Deutsche Berufsverband für Altenpflege,  sprechen von einem hohen Risiko, was den den ohnehin schon großen Fachkräftemangel weiter verschärfen wird.

Für den Deutschen Berufsverband (DBfK) bleibt das neue Pflegeberufefgesetz dagegen deutlich hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurück. Zudem produziere die Reform  etliche Verlierer, heißt es in einer Erklärung: zuallererst die Altenpflege, für die eine historische und lange überfällige Chance der Aufwertung vergeben wird; die Pflegeschulen, die sich schwertun werden, eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll und bis Ende des zweiten Ausbildungsjahres kaum kalkulierbar bleibt, sowie Alten- und KinderkrankenpflegerInnen, denen weiterhin die automatische europaweite Anerkennung ihrer Berufsausbildung verwehrt ist.

Anderseits vermerkt der Verband positiv , dass durch das Gesetz mit dem Ausbildungsziel eine Selbstständigkeit für professionelles pflegerisches Handeln verstärkt sowie die hochschulische Ausbildung geregelt wird. Vorbehaltene Tätigkeiten werden klar definiert. Auch die Generalistik kommt, wenn auch mit einer Option, statt der bei Ausbildungsbeginn gewählten Vertiefung im 3. Jahr einen eigenen Abschluss Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Deutliche Verbesserungen werde es nach Einschätzung des DBfK für die Praxisanleitung geben als Reaktion auf die in den vergangenen Jahren zunehmend desolate Ausbildungssituation in den Praxiseinsätzen. Das Schulgeld für eine Pflegeausbildung wird ein für alle Mal abgeschafft , laut Berufsverband, längst überfällig in einem Engpassberuf mit niedrigem Lohnniveau.

Bei aller Enttäuschung über einige Regelungen müsse aber auch konstatiert werden, dass ein Scheitern der Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode für voraussichtlich die nächsten acht Jahre Stillstand bedeutet hätte. Der DBfK sieht  nun die Bundesländer aufgefordert, die Schulen, Hochschulen und Praxisorte bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen und bietet Unterstützung und Expertise zur Etalierung einer zukunftstauglichen Ausbildung an. Die Hoffnungen richten sich jetzt auf die nächste Legislaturperiode.

Wir werden sorgfältig prüfen - dies gilt insbesondere für die Bildungsstandards der beruflichen Ausbildung - wo das jetzt verabschiedete Gesetz nicht praxistauglich ist, und in der nächsten Legislaturperiode entsprechende Nachbesserungen einfordern", sagt  beispielsweise Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Es muss gewährleistet werden, dass die im Ausbildungsziel formulierten Kompetenzprofile auch in der Ausbildung erreicht werden. Vertagt wurde die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, diese soll zudem vom nächsten Bundestag verabschiedet werden. Das ist absurd!"

Was soll sich in der Pflegeausbildung ändern?

Die beiden Bundesministerien teilen mit:  Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.

 Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.

Das Gesetz soll in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen, damit  genug Zeit, für sie vorhanden ist,  sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

Fragen und Antworten und weitere Informationen zum Pflegeberufereformgesetz unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufereformgesetz  und www.bmfsfj.de


Quelle: Pressemitteilungen des BMFSFJ, des DEutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, des bpa.Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste und des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP) und des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege (DBVA)