Pflegeberufereformgesetz passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Das Gesetz soll nun stufenweise in Kraft treten. Es sorge für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege und stehe für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt, heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Laut Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ralf Kleindiek übernimmt die Reform der Pflegeberufe eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. „In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern", so Kleindiek.
Auch Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Lutz Stroppe äußert sich: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden."
Das BMG informiert über die wichtigsten Änderungen und Umsetzung der Pflegeberufsreform
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand geht so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren.
Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistern: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung ist im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinne die Ausbildung an Attraktivität, so daas BMG.
Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit eingeräumt werden, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin sollen weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen werden. Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.
Weitere Informationen, Fragen und Antworten zum Pflegeberufereformgesetz finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegeberufereformgesetz
Redaktion Sozial.de: Die langwierige und schierige Reform wurde in Fachkreisen sehr unterschiedlich bewertetet und teils kontrovers diskutiert. Insbesondere eine Reihe von Vertretererinnen und Vertreter in der Altenhilfe befürchten durch eine generalistische Ausbildung eher die Zuspitzung vonn Fachkräfteengpässen. Insgesamt wurde in der Branche angekündigt, die Ausarbeitung der (technischen) Details zur Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes fachkritisch zu begleiten.
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. Juli 2017