Pflegereform Teil 1 im Kabinett beschlossen / bpa: Kern der Reform wird begrüßt; der ambulante Einstieg in die Billigpflege hingegen deutlich kritisiert
Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 28.05.2014 den Kabinettsbeschluss zum ersten Schritt der Pflegeversicherungsreform vorgestellt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) beurteilt die Pflegereform im Kern als positiv und sieht diesen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung an. Hinsichtlich des Korrekturbedarfes baut der bpa auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit den verantwortlichen Politikern. „Bemerkenswert ist, dass es zum ersten Mal in der Geschichte der Pflegeversicherung zu einer nennenswerten Dynamisierung der Leistungsbeträge kommen soll, und zwar um vier Prozent. Inflation und Teuerungen seit Entstehen der Pflegeversicherung sind damit allerdings nur teilweise aufgefangen. Trotzdem werden Pflegebedürftige und Pflegende von diesen fast 900 Millionen Euro unmittelbar profitieren“, kommentiert bpa-Präsident Bernd Meurer. Korrekturbedarf besteht insbesondere bei der geplanten Möglichkeit, die Hälfte der ambulanten Sachleistungsbeträge auszugeben für Leistungen von Dienstleistern, die weder durch die Pflegekassen zugelassen werden noch eine Vereinbarung über Preise oder Leistungen mit den Kostenträgern abgeschlossen haben oder irgendeiner Überwachung – wie Qualitätsanforderungen oder Qualitätskontrollen – unterliegen. Bisher durften Sachleistungen nur für zugelassene und qualitätsgesicherte Pflegedienste oder teilstationäre Leistungen ausgegeben werden, und Geldleistungen wurden für die Pflege der Familie durch die Pflegeversicherung gezahlt. Nunmehr dürfen Dienstleister ohne Auflagen und qualifiziertes Personal tätig werden, für die nicht einmal der Pflegemindestlohn gilt. Die Pflegedienste hingegen sollen weiterhin die erheblichen Auflagen erfüllen und die daraus resultierenden Kosten abrechnen. „Wir sehen in dieser Regelung den Einstieg in die ,Billigpflege‘ durch neue, weder bekannte noch zugelassene oder an Qualitäts- oder Personalanforderungen gebundene Leistungsanbieter. Diese Regelung gefährdet nicht nur das flächendeckende Versorgungssystem und die qualitätsgesicherte Pflege der Menschen. Sie wird zudem das Finanzierungssystem der Pflegeversicherung sprengen“, kritisiert Meurer. Richtig ist es, so Meurer, dass alle Versorgungsformen vom Pflegedienst über ambulante Wohnformen und stationäre Pflegeangebote bis zur Kurz-, Tages- oder Nachtpflege gleichermaßen berücksichtigt werden. So sollen beispielsweise zukünftig deutlich mehr Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen ermöglicht werden. In Pflegeheimen oder teilstationären Einrichtungen soll hierzu erheblich mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. „Zukünftig wird es mehr Zeit für die Pflege geben. Davon profitieren die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und ebenso die Pflegekräfte gleichermaßen“, resümiert der bpa-Präsident.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 28.05.2014