Fort- und Weiterbildung in der Pflege: Vergleichbarkeit und Standards fördern
Heterogenität zeichnet die Landschaft pflegerischer Fort- und Weiterbildung aus. Landes- und privatrechtliche Regelungen sowie sozialrechtlich verankerte Vorgaben erschweren zunehmend den Überblick für professionell Pflegende, für Einrichtungsträger und gleichermaßen für die zu pflegenden Menschen und ihre Angehörigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) in Köln im Auftrag des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe (DBR) durchgeführt hat. Die Studie analysiert pflegerische Fort- und Weiterbildungsangebote und entwirft eine erste domänenspezifische Systematik für die Erfassung, Bewertung und Standardisierung von Bildungsangeboten zur Professionalisierung der klinischen Pflegepraxis.
Ziel des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe ist es, mehr Überblick und Ordnung in die Angebotspalette zu bringen und Orientierung zu erleichtern. Ebenso solle Vereinheitlichung gefördert und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
„Eine professionelle Pflegepraxis in zunehmend komplexeren Pflegesituationen und Settings erfordert ein transparentes und anschlussfähiges Fort- und Weiterbildungssystem, das vergleichbaren und verbindlichen Standards folgt", ist Gertrud Stöcker, Vorsitzende des DBR, überzeugt. Deshalb habe der DBR eine Vorstudie initiiert, die vor allem die Ist-Situation von pflegerischen Fort- und Weiterbildungen unterhalb der Ebene landesrechtlicher Regelungen analysiere und bewerte, um konzeptionelle Grundlagen für eine Systematisierung, Standardisierung und Weiterentwicklung der Angebote zu schaffen. „Auch die Reform der pflegerischen Erstausbildung ab 2020 muss Konsequenzen für die Fort- und Weiterbildung haben", so Prof. Gertrud Hundenborn, Leiterin der Abteilung Pflegebildungsforschung im DIP und Projektleiterin. „Die generalistische Ausrichtung der Ausbildung, die vorbehaltenen Tätigkeiten, die Möglichkeiten eines primärqualifizierenden Pflegestudiums und von erweiterten Kompetenzen im Bereich heilkundlicher Aufgaben müssen die bestehenden Weiterbildungen auf den Prüfstand stellen und Angebote zur Anpassung für bereits aus- und weitergebildete Pflegefachpersonen an die künftigen Ausbildungsstandards beinhalten," führt Gertrud Stöcker weiter aus.
Die Präsentation ist abrufbar unter http://bildungsrat-pflege.de/wp-content/uploads/2014/10/2017-11.24.-DBR_DIP_P%C3%A4sentation_Heterogenit%C3%A4t-pflegerischer-Fort-und-Weiterbildungen.pdf (PDF-Dokument)
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe vom 4. Dezember 2017